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Einen großen Informationsbedarf haben die jetzt in Kraft getretenen oder für den 18. Mai angekündigten Lockerungen der Corona-Verordnung ausgelöst. „Die Telefone stehen nicht still“, berichtete Ordnungsamtsleiter Volker Mohr in der heutigen Schaltkonferenz des Lenkungsstabes. Schwerpunkte der Besprechung waren die Vorgaben für die nun wieder mögliche Nutzung von Freiluft-Sportanlagen und für die Wieder-Inbetriebnahme von Speisegaststätten ab dem kommenden Montag. Für beides hatten die zuständigen Landesministerien am Sonntagnachmittag die entsprechenden Verordnungen verkündet.
Training unter Einschränkungen
„Sportplätze dürfen genutzt werden, Sporthallen weiterhin nicht“, fasste Mohr zusammen. Aber auch im Freien ist der Wettkampfbetrieb gar nicht und das Training nur mit Einschränkungen und unter Beachtung strenger Hygiene- und Abstandsregeln möglich. „Während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten muss ein Abstand von mindestens eineinhalb Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden; ein Training von Sport- und Spielsituationen, in denen ein direkter körperlicher Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt“, heißt es unter anderem wörtlich in der Verordnung. Umkleiden und Sanitärräume, insbesondere Duschräume, bleiben mit Ausnahme der Toiletten geschlossen. Die von der Landesregierung verkündeten Maßgaben bilden den Rahmen, der unbedingt einzuhalten ist. Einzelne Sportverbände haben aber noch sehr viel detailliertere Regelungen getroffen, die ebenfalls zu beachten sind. Nähere Informationen gibt es bei Uwe Schlör-Kempf in der Abteilung Kinder, Jugend, Sport, Vereine, Telefon 09342/301-310, E-Mail: uwe.schloer-kempf@wertheim.de.
Speisegaststätten öffnen wieder
Am 18. Mai ist die gästelose Zeit für Wertheims Wirtinnen und Wirte von Speisegaststätten vorbei. Auch hier gelten strenge Vorschriften. So sind Abstandsregelungen zu beachten, Gästen muss ein Sitzplatz zugewiesen werden, Körperkontakt, insbesondere Händeschütteln und Umarmen, ist zu vermeiden. Der Kontakt und die Kommunikation der Beschäftigten mit den Gästen ist bei der Bedienung auf ein notwendiges Mindestmaß zu beschränken. Wie bei den Sportplätzen die Namen aller Trainings- beziehungsweise. Übungsteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie der Name der verantwortlichen Person müssen in Speisegaststätten die Namen und Kontaktdaten der Gäste dokumentiert werden, um im Fall der Fälle Infektionsketten nachverfolgen zu können.
Verantwortungsvoller Umgang
Im „Verordnungspaket“, mit dem sich der Lenkungsstab befasste, waren auch Bestimmungen zum Betrieb von Vergnügungsstätten, wie etwa Spielhallen, aber auch von Tattoo-,Piercing-, Massage-, Kosmetik-, Sonnen-, Nagel- und Friseurstudios sowie medizinischen und nicht medizinischen Fußpflegeeinrichtungen enthalten. Er hoffe und gehe davon aus, dass all die neu in Kraft tretenden oder in Aussicht gestellten Lockerungen verantwortungsbewusst umgesetzt werden, immer vor dem Hintergrund, die Übertragung des Corona-Virus weiter einzudämmen und das bis jetzt Erreichte nicht leichtfertig aufs Spiel zu setzen, sagte Oberbürgermeister Herrera Torrez.
Informationen zur neuen Landesverordnung und den aktuellen Regelungen stehen auf der Internetseite der Stadt unter www.wertheim.de/corona.
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