Stadtverwaltung Wertheim: Viele Fragen zum Lockdown ab Mittwoch – Informationen aus dem Corona-Lenkungsstab

1st SECURITY SERVICE WERTHEIM ®
Ab Mittwoch müssen auch viele Einzelhandelsgeschäfte (wieder) schließen. Foto: Stadt Wertheim

[ad_1]

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie folgen in immer kürzerem Turnus. Seit Samstag gelten landesweit strenge Ausgangsbeschränkungen. Und am Mittwoch beginnt bundesweit der Lockdown, mit dem zunächst bis 10. Januar das öffentliche Leben drastisch heruntergefahren wird. Der Corona-Lenkungsstab der Stadt beriet in seiner heutigen Videokonferenz, welchen Regelungsbedarf der verordnete Stillstand auf kommunaler Ebene auslöst.

Viele Details sind noch unklar, weil die entsprechende Landesverordnung aussteht. „Uns fehlen eine gültige Rechtsgrundlage und abschließende Informationen,“ sagte Ordnungsamtsleiter Volker Mohr. Der Beratungsbedarf aus Reihen der Geschäftsleute und der Bürgerschaft sei hoch. Das habe auch mit teilweise unterschiedlichen Regelungen in Baden-Württemberg und Bayern zu tun. Man versuche, die vielen Anfragen nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten.

Lockdown im Einzelhandel
„Der Einzelhandel stellt sich seit Montag auf die Schließung ab 16. Dezember ein“, hat Volker Mohr beobachtet. Ab dann dürfen nur noch Geschäfte offen sein, die den täglichen Bedarf decken, zum Beispiel Lebensmittelmärkte, Drogerien und Apotheken. Das Personal darf für jegliche Hintergrundarbeiten die Geschäfte betreten. Lediglich der Verkauf von Waren an Kundschaft ist während des Lockdowns untersagt, stellte Mohr klar. Die Schließung sei nicht mit einem Arbeitsverbot gleichzusetzen. Klärungsbedarf gibt es auch zum Thema Abhol- und Lieferdienste im Einzelhandel. Das Ordnungsamt geht davon aus, dass die persönliche Abholung von bestellten Waren dem Ziel der Ausgangsbeschränkungen speziell und der Coronaverordnung zuwiderläuft. Die Lieferung durch das beauftragte Geschäft hingegen sei möglich. Das gleiche gelte für den gastronomischen Bereich nach 20 Uhr.

Notbetreuung in Kita und Schule
Die Notbetreuung für Kita und Schule ist organisiert. Sie steht Eltern von Kindern offen, die am Arbeitsplatz unabkömmlich sind. Die Anmeldebögen wurden über die Einrichtungen an die Familien verteilt. Sie stehen auch auf der Internetseite der Stadt zur Verfügung. Eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Unabkömmlichkeit, so hat das Kultusministerium heute klargestellt, ist nicht erforderlich. Erste Rückmeldungen aus den Schulen zeigen laut Fachbereichsleiter Helmut Wießner, dass die Notbetreuung in überschaubarem Umfang in Anspruch genommen wird. Im Bereich Kita wird die Stadtverwaltung im Laufe des Mittwoch einen ersten Überblick haben.

Einrichtungen geschlossen
Museen mussten bereits seit Anfang November geschlossen bleiben. Nun folgen weitere Kultur- und Bildungseinrichtungen. In der Musikschule findet ab Mittwoch kein Präsenzunterricht mehr statt. Die Stadtbücherei bleibt bis 10. Januar ebenso zu wie das Archiv in Bronnbach. Die beiden Jugendhäuser in der Stadt und am Reinhardshof schließen ab Mittwoch für Besucher, sie sind noch bis Freitag telefonisch und online erreichbar. Das Familienzentrum Wartberg-Reinhardshof stellt alle Präsenzangebote ein, wird aber versuchen, digital mit seinen Besuchern in Kontakt zu bleiben.

Rathausbetrieb stark eingeschränkt
Die dringende Empfehlung der Bund-Länder-Konferenz, dass auch möglichst viele Unternehmen durch Betriebsferien zur Vermeidung sozialer Kontakte beitragen, wird die Stadtverwaltung umsetzen. Zwischen Weihnachten und Silvester, also am 28./29./30. Dezember, ruht der Verwaltungsbetrieb komplett. In der Woche zuvor, vom 21. bis 23. Dezember, sowie danach am 4. und 5. Januar bleibt das Rathaus für Besucherverkehr ebenfalls geschlossen, ist aber für Notfälle erreichbar. In dringenden Angelegenheiten können die Bürgerinnen und Bürger dann telefonisch mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen. Dieser Notdienst wird unter anderem für das Bürger-Service-Zentrum und das Standsamt sichergestellt. Die genauen Informationen wird die Verwaltung noch veröffentlichen.

Quarantänepflicht gilt weiterhin
Die Quarantänepflicht für Reiserückkehrer aus dem Ausland ist weiterhin in Kraft. Das Ordnungsamt hat den Eindruck, dass die entsprechenden Regelungen, vor allem auch die Meldepflicht bei der Ortspolizeibehörde, noch nicht ausreichend beachtet werden. Das gelte vor allem für Pflegekräfte, die in der häuslichen Betreuung von alten oder kranken Angehörigen arbeiten. Volker Mohr appellierte deshalb an die Familien, in denen solche Pflegekräfte eingesetzt sind, für Aufklärung zu sorgen.

Informationen zu den jeweils geltenden Corona-Regelungen und zur Umsetzung in Wertheim stehen auf der städtischen Internetseite.

Quelle : Wertheim.de

[ad_2]

Bildergalerie Abrissparty Tauberbrücke Wertheim + Video , 12.03.2016

S RAY PreSale Store