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Nach und nach wird die Liste der Verbote kürzer, das gesellschaftliche Leben normalisiert sich allmählich. Die Landesregierung hat eine Reihe Verordnungen erlassen, die Lockerungen in weiteren Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ermöglichen. Der Corona-Lenkungsstab der Stadt befasste sich mit diesen Neuerungen in seiner heutigen Schaltkonferenz. Pünktlich zu Pfingsten können ab Freitag Beherbergungsbetriebe wieder öffnen. Ab 2. Juni kommen öffentliche und private Sportanlagen und Sportstätten hinzu, darunter vor allem Fitnessstudios und Tanzschulen. So sind dann auch wieder Indoor-Sportangebote möglich. In allen Bereichen gelten weiterhin strenge Abstands- und Hygieneregeln.
Sport drinnen und draußen
Mit den Bestimmungen nach der neuen Sportstättenverordnung kann nun individuell oder in Gruppen von maximal zehn Personen wieder trainiert werden. Dabei muss jeder Sportlerin und jedem Sportler eine Fläche von mindestens 40 Quadratmetern zur Verfügung stehen. Ausnahmen gibt es bei einem Training an einem Gerät oder auf einer Matte, bei dem der Standort beibehalten wird. Dann können auch größere Gruppen gebildet werden und die Flächenvorgabe reduziert sich auf mindestens zehn Quadratmeter pro Person. Diese Regelungen gelten ab dem 2. Juni auch für den Sport im Freien.
Den Bedarf der Sportvereine an Nutzung der kommunalen Sportstätten lotet derzeit die Abteilung „Kinder, Jugend, Sport, Vereine“ der Stadtverwaltung aus. Noch ist unklar, ob ab 2. Juni auch Schulsporthallen für den allgemeinen Sportbetrieb wieder zugelassen sind. Dies ist, vor allem im Hinblick auf die nahenden Pfingstferien für die Vereine, von großem Interesse. Der Städtetag kümmert sich im Kontakt mit dem Kultusministerium um eine rasche Klärung.
Wie andere Schwimmbäder in Baden-Württemberg muss das Freibad in den Christwiesen für den allgemeinen Betrieb weiter geschlossen bleiben. Eine Lockerung gilt zunächst nur für Schwimmkurse und für Schwimmunterricht. Weiterhin nicht genutzt werden dürfen auch Bolzplätze und der Skaterpark.
Hilfsprogramm für Vereine
Um Existenzen zu sichern, Insolvenzen zu vermeiden und die Strukturen in Baden-Württemberg zu erhalten, hat sich die Haushaltskommission der Landesregierung auf ein zweites großes Hilfspaket im Umfang von 1,5 Milliarden Euro geeinigt. Davon profitieren können diesmal auch Vereine. Für sie ist ein Hilfsprogramm mit einem Volumen von 50 Millionen Euro vorgesehen. Dazu hat es auch schon Anfragen an die Stadtverwaltung gegeben. Allerdings müssen die zuständigen Landesministerien noch die Details zu den geplanten Maßnahmen ausarbeiten. „Sobald das geschehen ist und die Kriterien klar sind, werden wir die Vereine umgehend informieren“, so Oberbürgermeister Markus Herrera Torrez.
Eingeschränkter Regelbetrieb in Kitas läuft
Gut angelaufen ist der eingeschränkte Regelbetrieb in den Kindertagesstätten. Die Träger der Einrichtungen haben jeweils individuelle Belegungs- beziehungsweise Aufnahmekonzepte ausgearbeitet. Soweit es die Vorgaben räumlich und personell zulassen, werden ab heute über die Notbetreuung hinaus weitere Kinder aufgenommen. Sie können dann zwischen einem und drei Tagen pro Woche den Kindergarten besuchen. Eine Ausweitung der Betreuungszeit erfolgt Schritt für Schritt, sofern freie Kapazitäten vorhanden sind. In den sechs kommunalen Kindertagesstätten waren bisher 38 Kinder zur Notbetreuung angemeldet. Mit dem jetzt gestarteten eingeschränkten Regelbetrieb stehen rund 80 zusätzliche Plätze zur Verfügung. Das zuständige Referat Bildung und Familie geht davon aus, dass diese Kapazität von den Eltern auch genutzt wird.
Zur weitgehenden Zufriedenheit der Beteiligten funktioniert auch die Notbetreuung in den Schulen. Hier klären die Schulleitungen gerade den Bedarf und die Möglichkeit ab, ein solches Angebot auch während der Pfingstferien zu machen.
Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie stehen auf der städtischen Internetseite unter www.wertheim.de/corona.
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Bildergalerie Abrissparty Tauberbrücke Wertheim + Video , 12.03.2016