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Da die Kindertagesstätten wegen der Corona-Pandemie voraussichtlich bis zum 21. Februar geschlossen bleiben, verzichtet die Stadt bis zu diesem Zeitpunkt darauf, Gebühren zu erheben. Bezahlen müssen weiterhin nur die Familien, deren Kinder die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Das hat der Gemeinderat am Montag bei einer Gegenstimme beschlossen. Sollten die Betreuungseinrichtungen auch über den 21. Februar hinaus nicht öffnen dürfen, erfolgt eine Erstattung der Elternbeiträge, „wenn das Land seinerseits wesentliche Beitragsausfälle übernimmt“.
Am 25. Januar hatte sich bereits der Ausschuss für Finanzen und Verwaltung mit dem Thema beschäftigt und dabei entschieden, dass die Stadt für den Monat Januar keine Elternbeiträge einzieht. Kurz danach kündigte die Landesregierung an, so erläuterte Oberbürgermeister Markus Herrera Torrez, dass das Land Gebührenausfälle ab dem 11. Januar zu 80 Prozent übernehmen werde. Den Gebührenausfall für den kompletten Monat bezifferte Fachbereichsleiter Wießner auf rund 81.000 Euro. Abzüglich des Landeszuschusses bleibt für den Januar voraussichtlich ein Fehlbetrag im städtischen Haushalt in Höhe von 39.000 Euro.
Sowohl der Oberbürgermeister als auch die Stadträte sahen das Land auch für den Februar in der Pflicht. Dieses werde aufgefordert, „seiner Verantwortung zur Erstattung der Beiträge bei einer behördlich angeordneten Schließung in Folge der Corona-Pandemie nachzukommen“, heißt es dann auch im Beschluss des Gremiums. Darin wurde die Verwaltung weiter damit beauftragt, mit den freien Trägern der Kindertagesstätten ein einheitliches Verfahren zur Erhebung und Rückerstattung der Elternbeiträge in der Pandemiephase festzulegen.
Etwa ein Drittel aller Kindergartenkinder nutzt die Notbetreuung, wie Fachbereichsleiter Helmut Wießner informierte. Das sind etwa 300 Kinder im gesamten Stadtgebiet. Sie seien aber in der Regel nicht über die komplette Zeit in der Einrichtung, sondern tageweise oder nur für einige Stunden.
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