Stadtverwaltung Wertheim : Wohngeldnovelle sorgt für steigende Leistungen

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Mehr anspruchsberechtigte Haushalte

Mit den zum 1. Januar 2016 eintretenden Änderungen der Wohngeldreform will die Bundesregierung das Wohngeld an die Entwicklung der Einkommen und der Warmmieten seit der letzten Reform 2009 anpassen. Insgesamt soll das Wohngeld damit steigen. Profitieren hiervon werden Haushalte mit geringerem Einkommen.

 

Zum einen wurden die sogenannten „Tabellenwerte“ angepasst. Damit soll neben dem Anstieg der Bruttokaltmieten und des Einkommens auch der Anstieg der warmen Nebenkosten und damit insgesamt der Bruttowarmmiete berücksichtigt werden. Denn seit der Reform 2009 sind die Preise um durchschnittlich acht Prozent und die Warmmieten um durchschnittlich neun Prozent gestiegen. Daraus ergibt sich eine Anpassung der Tabellenwerte um durchschnittlich 39 Prozent.

So würde sich das Wohngeld eines Rentners mit einer Kaltmiete von 305 Euro (bei Mietstufe 1) und einer Rente von 850 Euro von heute 20 Euro ab 2016 auf 58 Euro erhöhen, im Ergebnis würden also monatlich 38 Euro mehr zur Verfügung stehen.

Eine Familie mit Kind und Kosten für ihr Eigenheim von 500 Euro für Betriebskosten und Hypothek sowie einem Verdienst des alleinverdienenden Vaters von brutto monatlich 1650 Euro zuzüglich Kindergeld bezieht heute ein Wohngeld in Höhe von 31 Euro. Ab 2016 erhöht sich dieser Wohngeldanspruch auf 92 Euro. Die Familie hat damit jeden Monat 61 Euro mehr zur Verfügung.

Auch wurden die Miethöchstbeträge regional gestaffelt angehoben. Im Main-Tauber-Kreis profitieren hiervon die Bürger in Wertheim, ab 1. Januar 2016 wird die Mietstufe hier von 1 auf 2 angehoben. Die Miethöchstbeträge bestimmen den Betrag, bis zu dem die Miete durch das Wohngeld bezuschusst wird.

Von der Wohngeldreform werden auch Haushalte profitieren, die bisher auf Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II und SGB XII angewiesen sind. Die Leistungsverbesserungen werden gerade Familien und Rentnern zugutekommen. Sofern der Grundsicherungsbedarf nunmehr mit Wohngeld gedeckt werden kann, erfolgt ein Wechsel aus der Grundsicherung ins Wohngeld.

Infolge der Wohngeldverbesserung wird der Kreis der Wohngeldempfängerinnen und -empfänger erweitert. Haushalte, die in den vergangenen Jahren aufgrund geringfügiger Einkommensüberschreitung aus dem Wohngeldbezug ausgeschieden sind, könnten ggf. künftig wieder in den Leistungsgenuss von Wohngeld kommen. Die Bundesregierung rechnet mit 324.000 Haushalten, die künftig erstmals anspruchsberechtigt werden.

In den Haushalten mit Kindern, die durch die Reform erstmals Wohngeld beziehen können, kann sich dadurch zukünftig zusätzlich noch ein Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket der Bundesregierung ergeben.

Die Wohngeldstelle weist darauf hin, dass für laufende Bewilligungen, mit einem Bewilligungszeitraum über den Jahreswechsel hinaus, ein Weiterleistungsantrag erst für die Zeit nach Ablauf des bisherigen Bewilligungszeitraums erforderlich ist. Für den Zeitraum ab 1. Januar 2016 bis zum Ende des Bewilligungszeitraums wird von Amts wegen auf Grundlage des neuen Wohngeldrechts über die Leistungen neu entschieden.

Weitere Informationen gibt es bei der Wohngeldstelle der Stadtverwaltung Wertheim unter den Telefonnummern 09342/301-272 und -273. Informationen zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets gibt es beim Landratsamt Main-Tauber-Kreis unter der Telefonnummer 09341/82-5919.

Stadtverwaltung Wertheim

 

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