Stärkung der amtlichen Statistik in Europa

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Pressemitteilung vom 25.06.2015

WIESBADEN – Die nationalen amtlichen Statistiken der EU-Mitgliedstaaten verschmelzen immer stärker zu einer europäischen Statistik. Die am 8. Juni 2015 in Kraft getretene Änderung der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Statistiken VO (EG) Nr. 223/2009 soll die nationalen Statistikämter in die Lage versetzen, diese Integration zu gestalten.

Der Statistische Beirat begrüßt die Kernpunkte der geänderten Verordnung:

  • Pflicht und Befugnis der nationalen Statistikämter, die Vorbereitung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich zu koordinieren.
  • Stärkung der Unabhängigkeit der nationalen Statistikämter und von Eurostat.
  • Entlastung von Bürgern und Unternehmen durch erleichterte Nutzung von Verwaltungsdaten für Statistiken auf nationaler und europäischer Ebene.

Die langjährige Zusammenarbeit zwischen den Statistischen Ämtern der Länder und dem Statistischen Bundesamt ist ein Vorbild für die Koordination europäischer Statistiken, die künftig alle Produzenten europäischer Statistiken umfassen soll.

Der Statistische Beirat

Der Statistische Beirat ist das nach Paragraph 4 Bundesstatistikgesetz geschaffene Beratungsgremium des Statistischen Bundesamtes. Die Mitglieder sind BDA, BDEW, BDI, BFB, BGA, Deutscher Bauernverband, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund, DGB, DIHK, DIW Berlin, GDV, HDE, Hochschulen, IMK Düsseldorf, Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten, RWI Essen, Umweltverbände, ver.di, Verband der Landwirtschaftskammern, ZDH sowie (ohne Stimmrecht) BfDI, Bundesministerien, Bundesrechnungshof, Deutsche Bundesbank, Eurostat und die Statistischen Ämter der Länder.

Statistisches Bundesamt

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