Mit dem Beginn der kalten und wechselhaften Jahreszeit muss wieder mit verstärktem Auftreten akuter Atemwegserkrankungen gerechnet werden. Dazu zählen nicht nur die „gewöhnliche“ Erkältung und fieberhafte „grippale“ Infekte, sondern auch Fälle echter Virusgrippe (Influenza) und COVID-19-Erkrankungen. Gerade Influenza und COVID-19 verursachen eine erhebliche Krankheitslast in der Bevölkerung, vor allem bei Älteren und Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen (z.B. Atemwegs-, Herz-Kreislauferkrankungen, geschwächtes Immunsystem). Für den Schutz dieser besonders vulnerablen Personen stehen wirksame und gut verträgliche Impfstoffe in ausreichender Menge zur Verfügung.
Dr. Ina Czyborra, Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege: „Eine Impfung schützt Sie und Ihre Angehörigen vor schweren Krankheitsverläufen. Sie können damit auch eine Überlastung des Gesundheitswesens verhindern. Nutzen Sie außerdem die Gelegenheit, Ihren Impfschutz auf Aktualität und Vollständigkeit überprüfen zu lassen. “
Die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt die jährliche Influenzaimpfung aktuell für:
• Personen ab einem Alter von 60 Jahren
• Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens
• Schwangere ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung schon im ersten Drittel
• Bewohner von Alten- oder Pflegeheimen
• Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt Lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen gefährden könnten
• Personen mit erhöhtem berufsbedingten Infektionsrisiko (z.B. medizinisches Personal, Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr)
• Weitere Informationen: RKI – Influenza – Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Schutzimpfung gegen Influenza
Eine Auffrischimpfung zum Schutz vor COVID-19 empfiehlt die STIKO aktuell für:
• Personen ab einem Alter von 60 Jahren
• Kinder ab einem Alter von 6 Monaten mit Grunderkrankungen, die mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf einhergehen können
• Personen mit einem erhöhten arbeitsbedingten Infektionsrisiko im medizinischen oder pflegerischen Bereich mit direktem Patientenkontakt
• enge Kontaktpersonen von Personen, bei denen durch die COVID-19-Impfung vermutlich keine schützende Immunantwort erzielt werden kann
Für Personen mit STIKO-Empfehlung sind diese Impfungen Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und damit für Versicherte kostenlos. Die Influenza-Impfung kann gleichzeitig mit einer COVID-(Auffrisch-)Impfung verabreicht werden. Die Impfungen werden von vielen Hausärztinnen und –ärzten, aber auch von Ärztinnen und Ärzten anderer Fachgruppen angeboten. Darüber hinaus bieten auch Apotheken in ganz Berlin diese Impfungen an.
Weitere Informationen:
RKI – Impfen – COVID-19 und Impfen: Antworten auf häufig gestellte Fragen
Pressekontakt: Sarah Oswald
Pressesprecherin der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
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