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Der ohnehin schon sehr hohe Ersatzbedarf, der sich aus den zurückgehenden Pensionierungen, den aber gleichzeitig ansteigenden Elternzeit- und Mutterschaftsvertretungen ergibt, wird durch pandemiebedingte Zusatzbedarfe noch erhöht. Das bedeutet zusätzliche Herausforderungen bei der Lehrkräfteversorgung. Der Zusatzbedarf besteht einerseits durch Schülerinnen und Schüler, welche freiwillig das Schuljahr wiederholen. Dadurch kann es notwendig sein, zusätzliche Klassen zu bilden, welche den Lehrkräftebedarf erhöhen. Auch die Auswirkungen der Pandemie auf den Ausbildungsmarkt lösen einen Zusatzbedarf aus. Schülerinnen und Schüler der beruflichen Schulen wechseln aufgrund der Unsicherheit nicht in einen Teilzeitschulgang, bei dem sie in der Ausbildung begleitet werden, sondern besuchen Vollzeitschulgänge, die mehr Lehrerstunden und damit mehr Ressourcen erfordern. Um dies aufzufangen, hat das Kultusministerium den Schulen zusätzliche Stellen und Mittel zur Verfügung gestellt. Ende August waren von den insgesamt zur Verfügung stehenden 125 Stellen bereits rund 60 besetzt. Darüber hinaus wurde bereits die Hälfte der 100 in Form von Mitteln zur Verfügung stehenden Stellenäquivalente für befristete Verträge gebunden.
Schutzmaßnahmen für Risikogruppen notwendig
Ein weiterer Faktor, der zu einem pandemiebedingten Mehrbedarf beiträgt, ist, dass nach den Maßgaben der Fachgruppe Mutterschutz, die auf den Hinweisen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur mutterschutzrechtlichen Bewertung von Gefährdungen durch Corona basieren, schwangere Lehrerinnen nur in Einzelfällen und in bestimmten Schularten gar nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden können. Geeignete Schutzmaßnahmen müssen auch für diejenigen Lehrkräfte ergriffen werden, die einer sogenannten Risikogruppe angehören und die pandemiebedingt andernfalls nicht in Präsenz unterrichten dürften. Ist ein Einsatz von Lehrkräften aus Risikogruppen und insbesondere von schwangeren Lehrerinnen im Präsenzunterricht nicht möglich, so werden diese für Hybrid- und Fernunterrichtformate eingesetzt.
Sofern zur Sicherstellung des Präsenzunterrichts weitere Personen benötigt werden, können dafür die oben erwähnten zusätzlichen Mittel genutzt werden. Diese sind für den Abschluss pandemiebedingter Verträge bereitgestellt. Lehrkräfte, die aus Schutzgründen nicht in Präsenz an der Schule unterrichten dürfen, unterstützen ihre Kolleginnen und Kollegen an der Schule. Dies können sie, indem sie beispielsweise bei der Vor- und Nachbereitung von Unterricht unterstützen, Unterrichtsmaterialien erstellen oder Verwaltungsaufgaben übernehmen. Darüber hinaus können sie auch Fernunterrichtsangebote für vom Präsenzunterricht befreite oder in Quarantäne befindliche Schülerinnen und Schüler übernehmen. Ebenfalls möglich ist – sofern das Abstandsgebot eingehalten werden kann – die Übernahme von Angeboten im Rahmen des Förderprogramms „Lernen mit Rückenwind“.
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Bilder: Titel Symbolbilder Baden-Württemberg by Pixabay.com / Baden-Württemberg.de