Pressemitteilung Nr. 284 vom 24. Juli 2024
- Erster Abschlussjahrgang nach Einführung der generalistischen Pflegeausbildung im Jahr 2020
- Kaum Abschlüsse mit Schwerpunkt Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie Altenpflege
- 54 400 Personen haben 2023 eine Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann begonnen (+4 %)
WIESBADEN – Drei Jahre nach Einführung des Ausbildungsberufs der Pflegefachfrau beziehungsweise des Pflegefachmanns haben rund 33 600 Personen diese Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, haben dabei 99 % (33 100 Personen) einen generalistischen Abschluss als Pflegefachfrau beziehungsweise Pflegefachmann gewählt. Nur 1 % der Absolventinnen und Absolventen des Jahres 2023 erwarben einen Abschluss mit Schwerpunkt Gesundheits- und Kinderkrankenpflege (300 Abschlüsse) oder Altenpflege (100 Abschlüsse).
Zahl der Neuverträge steigt wieder an
Rund 54 400 Personen haben im Jahr 2023 eine Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann begonnen. Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge in der Pflege stieg somit gegenüber dem Vorjahr um 4 % oder 2 200 Personen. Der bisherige Höchstwert von 56 300 Neuverträgen aus dem Jahr 2021 konnte allerdings nicht erreicht werden. Insgesamt, also über alle Ausbildungsjahre hinweg, befanden sich zum Jahresende 2023 rund 146 900 Personen in der Ausbildung zum Beruf der Pflegefachfrau beziehungsweise des Pflegefachmanns.
Hoher Frauenanteil in der Pflegeausbildung
Von den Auszubildenden, die im Jahr 2023 einen neuen Ausbildungsvertrag zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann abgeschlossen haben, waren rund 39 800 Frauen und 14 600 Männer. Somit sind es mit einem Anteil von 73 % vor allem Frauen, die eine Pflegeausbildung beginnen. Bei allen Personen, die sich derzeit in der Pflegeausbildung befinden, beträgt der Frauenanteil 75 % und bei den erfolgreichen Abschlüssen 78 %. Im Vergleich zum Start der generalistischen Ausbildung im Jahr 2020 stieg der Anteil der Männer unter den Neuverträgen leicht von 24 % auf 27 %.
Seit 2020 sind Ausbildungen nach dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe möglich
In der Ausbildung zur Pflegefachfrau und zum Pflegefachmann, die mit dem Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) von 2017 begründet wurde, wurden die bis dahin getrennten Ausbildungen in den Berufen Gesundheits- und Krankenpfleger/-in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in sowie Altenpfleger/-in zum Berufsbild Pflegefachfrau/-mann zusammengeführt. Eine Schwerpunktsetzung in Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder Altenpflege kann zusätzlich innerhalb der generalistischen Ausbildung im letzten Drittel der Ausbildung erfolgen. Die Ausbildung wird seit 2020 angeboten und dauert in Vollzeit drei Jahre. Die Ausbildung findet an Pflegeschulen und in Krankenhäusern, stationären oder ambulanten Pflegeeinrichtungen statt. Wie bei den meisten Gesundheits- und Pflegeberufen handelt es sich nicht um eine Berufsausbildung innerhalb des dualen Ausbildungssystems.
Weitere Informationen:
Die Angaben entstammen der amtlichen Datenerhebung auf Grundlage der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV). Informationen zum Beruf „Pflegefachmann/-frau“ sind im Internetangebot der Bundesagentur für Arbeit verfügbar.
Weiterführende Informationen stellt das Institut für Berufsbildung zur Verfügung, dass die Einführung der Pflegeberufe nach dem Pflegeberufegesetz begleitet.
Weitere Ergebnisse zur Pflegeausbildungsstatistik bietet die Themenseite „Berufliche Bildung“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Einen Gesamtüberblick über die Bildungssituation in Deutschland von der Schule über die Berufsbildung bis zur Hochschule bietet die Themenseite „Bildungsindikatoren“.
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