Statistisches Bundesamt: 5,0 % weniger Gewerbeaufgaben größerer Betriebe im 1. Quartal 2024 als im Vorjahresquartal

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Pressemitteilung Nr. 190 vom 14. Mai 2024

  • Gesamtzahl der vollständigen Gewerbeaufgaben sinkt um 3,7 %
  • Gründungen größerer Betriebe nehmen um 0,9 % ab
  • Neugründungen insgesamt sinken um 3,4 %

WIESBADEN – Im 1. Quartal 2024 wurden in Deutschland rund 32 800 Betriebe gegründet, deren Rechtsform und Beschäftigtenzahl auf eine größere wirtschaftliche Bedeutung schließen lassen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 0,9 % weniger neu gegründete größere Betriebe als im 1. Quartal 2023. Gleichzeitig sank die Zahl der vollständigen Aufgaben von Betrieben mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung um 5,0 % auf rund 27 400.

Neugründungen insgesamt sinken um 3,4 %

Die Neugründungen von Gewerben waren im 1. Quartal 2024 mit rund 166 700 um 3,4 % niedriger als im Vorjahresquartal. Die Gesamtzahl der Gewerbeanmeldungen sank um 3,2 % auf rund 201 900. Zu den Gewerbeanmeldungen zählen neben Neugründungen von Gewerbebetrieben auch Betriebsübernahmen (zum Beispiel Kauf oder Gesellschaftereintritt), Umwandlungen (zum Beispiel Verschmelzung oder Ausgliederung) und Zuzüge aus anderen Meldebezirken.

Vollständige Aufgaben um 3,7 % niedriger als im Vorjahresquartal

Die Gesamtzahl der vollständigen Gewerbeaufgaben war im 1. Quartal 2024 mit rund 136 700 um 3,7 % niedriger als im Vorjahresquartal. Die Gesamtzahl der Gewerbeabmeldungen sank um 3,3 % auf rund 170 300. Dabei handelt es sich nicht nur um Gewerbeaufgaben, sondern auch um Betriebsübergaben (zum Beispiel Verkauf oder Gesellschafteraustritt), Umwandlungen oder Fortzüge in andere Meldebezirke.

Methodische Hinweise:

Von einer größeren wirtschaftlichen Bedeutung wird ausgegangen, wenn ein Betrieb durch eine juristische Person oder eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaft) gegründet beziehungsweise aufgegeben wird. Auch von natürlichen Personen gegründete beziehungsweise aufgegebene Betriebe können hierunter fallen, sofern die Person im Handelsregister eingetragen ist, Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Arbeitnehmer beschäftigt oder bei der Gründung eine Handwerkskarte besitzt.

Ein Kleinunternehmen ist definiert als Unternehmen, dessen Hauptniederlassung durch eine Nicht-Kauffrau oder einen Nicht-Kaufmann gegründet beziehungsweise aufgegeben wird und das nicht im Handelsregister eingetragen ist. Das Unternehmen beschäftigt zudem keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und besitzt bei der Gründung keine Handwerkskarte. Nebenerwerbsbetriebe sind Betriebe, die neben einer Haupterwerbstätigkeit im gewerblichen Bereich angemeldet werden.

Gewerbeanzeigen im 1. Quartal 2024
Gewerbeanzeigen Anzahl Veränderung
gegenüber
1. Quartal 2023 in %
Kauf, Pacht, Erbfolge, Rechtsformänderung, Gesellschaftereintritt.
Verkauf, Verpachtung, Erbfolge, Rechtsformänderung, Gesellschafteraustritt.
Anmeldungen 201 900 -3,2
Neuerrichtung 167 400 -3,4
Neugründung 166 700 -3,4
– Betriebe mit wirtschaftlicher Bedeutung 32 800 -0,9
– Kleinunternehmen 41 300 -19,3
– Nebenerwerbsbetriebe 92 700 4,9
Umwandlung 600 1,1
Zuzug 20 800 -3,2
Übernahme 1 13 700 -0,8
Abmeldungen 170 300 -3,3
Aufgabe 137 700 -3,6
Vollständige Aufgabe 136 700 -3,7
– Betriebe mit wirtschaftlicher Bedeutung 27 400 -5,0
– Kleinunternehmen 50 100 -10,7
– Nebenerwerbsbetriebe 59 200 3,9
Umwandlung 1 000 -1,4
Fortzug 19 800 -3,8
Übergabe 2 12 800 1,3

Weitere Informationen:

Basisdaten und lange Zeitreihen sind über die Tabelle Gewerbeanzeigen nach Bundesländern (52311-0001) in der Datenbank GENESISOnline verfügbar. Weitere Ergebnisse und methodische Hinweise bietet die Fachserie 2, Reihe 5.

Quelle : destatis.de

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