Pressemitteilung Nr. 211 vom 1. Juni 2023
WIESBADEN – Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren rund 5,8 Millionen Jobs von der Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Oktober 2022 betroffen. Somit lagen 14,8 % aller Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland vor der Mindestlohnerhöhung im Oktober 2022 rechnerisch unterhalb des Stundenlohns von 12 Euro. Als Berechnungsgrundlage dienen dabei die Ergebnisse der Verdiensterhebung von Juli 2022. Werden diese 5,8 Millionen Jobs mit dem Mindestlohn vergütet, entspricht dies einer Steigerung der Verdienstsumme für die betroffenen Beschäftigten um 9,6 % (rund 480 Millionen Euro).
Frauen und Ostdeutsche haben besonders von der Mindestlohnerhöhung profitiert
Überdurchschnittlich häufig von der Mindestlohnerhöhung betroffen sind Frauen mit rund 18 %, bei Männern sind es hingegen nur gut 12 %. Der Anteil bei Beschäftigten aus Ostdeutschland fällt mit rund 18 % im Vergleich zu Westdeutschland (14 %) höher aus. Über alle Bundesländer hinweg ist der Anteil in Sachsen-Anhalt mit 18,6 % am höchsten, während Baden-Württemberg mit 12,6 % den niedrigsten Anteil an Beschäftigungsverhältnissen hat, die vom Mindestlohn betroffen sind. Auch bei den Branchen gibt es deutliche Unterschiede: Stark betroffen sind vor allem das „Gastgewerbe“ mit einem Anteil von 48 % und die Branche „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ mit 41 %.
Der Mindestlohn entspricht 56,4 Prozent des mittleren Verdienstes von Vollzeitbeschäftigten
Laut einer EU-Richtlinie soll der Mindestlohn bei 60 % des mittleren Verdienstes – gemessen am Median – liegen. Dieses Verhältnis wird als Kaitz-Index bezeichnet. Das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) sowie die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) berücksichtigen bei der Berechnung des Kaitz-Index ausschließlich Beschäftigte in Vollzeit.
Im Oktober 2022 lag der deutschlandweite mittlere Bruttostundenverdienst bei 21,29 Euro für mindestlohnberechtigte Vollzeitbeschäftigte. Der Mindestlohn von 12 Euro entsprach somit einem Anteil von 56,4 %. Werden alle mindestlohnberechtigten Beschäftigten einbezogen, beträgt der mittlere Verdienst nur noch 18,94 Euro. Der Mindestlohn entspricht dann einem Anteil von 63,4 %.
Erhöhung des Mindestlohns verkleinert Niedriglohnsektor deutlich
Knapp jede und jeder siebte abhängig Beschäftigte (15 %) in Deutschland arbeitete im Oktober 2022 im Niedriglohnsektor. Hierunter fallen alle Beschäftigungsverhältnisse, die mit weniger als zwei Drittel des mittleren Verdienstes entlohnt werden. Somit wurden rund 6,1 Millionen Jobs unterhalb der Niedriglohnschwelle von 12,76 Euro brutto je Stunde entlohnt. Dies waren rund 1,5 Millionen Jobs weniger als im April 2022 (7,5 Millionen). Der Anteil der niedrig entlohnten Jobs an allen Beschäftigungsverhältnissen sank somit bundesweit innerhalb eines halben Jahres von 19 % auf 15 %.
Besonders stark war der anteilige Rückgang in den Branchen „Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen“ (40 % auf 20 %), „Gastgewerbe“ (63 % auf 50 %) und „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ (56 % auf 45 %). Dennoch ist der Anteil an Jobs im Niedriglohnbereich in diesen Branchen weiterhin sehr hoch.
Methodische Hinweise:
Aufgrund der Ausnahmeregelungen beim Mindestlohn wurden Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Minderjährige bei den Auswertungen zum Mindestlohn ausgeschlossen.
Zum Niedriglohnsektor zählen alle Beschäftigungsverhältnisse, die mit weniger als zwei Drittel des mittleren Verdienstes (also brutto 12,76 Euro je Stunde im Oktober 2022 beziehungsweise 12,50 Euro je Stunde im April 2022) entlohnt werden. Auszubildende werden bei dieser Analyse ausgeschlossen.
Der Kaitz-Index gibt das Verhältnis zwischen Mindestlohn und durchschnittlichem oder mittlerem Bruttoverdienst wieder. Zur Berechnung des Kaitz-Index wurde hier der Median verwendet. Der Median ist der Wert, der eine Verteilung halbiert. Entsprechend liegen 50 % der Werte über und 50 % unter dem Median. Beim arithmetischen Mittel hingegen werden alle Einzelwerte addiert und durch ihre Anzahl dividiert.
Weitere Informationen:
Weitere Informationen zum Mindestlohn und Niedriglohn finden Sie auf unserer Themenseite „Mindestlohn“.
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