WIESBADEN – Im Jahr 2020 waren in Deutschland rund 372 000 Ärztinnen und Ärzte behandelnd und damit im direkten Patientenkontakt tätig. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, kamen somit 4,5 Ärztinnen und Ärzte auf je 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner. Im Jahr 2019 kamen auf 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner noch 4,4 Ärztinnen und Ärzte.
International vergleichbare Zahlen sind bisher für einzelne Mitgliedstaaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für das Jahr 2019 verfügbar. Demnach hatte Norwegen mit 4,9 Ärztinnen und Ärzten für die Versorgung von 1 000 Einwohnerinnen und Einwohnern die höchste Ärztedichte, das Vereinigte Königreich mit 3,0 die niedrigste. Noch niedriger war die Ärztedichte im OECD-Vergleich laut vorläufigen Angaben in Kanada mit 2,7 Ärztinnen und Ärzten je 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner.
Insgesamt 5,7 Millionen Beschäftigte 2019 im Gesundheitswesen tätig
Im Jahr 2019 arbeiteten nach den Ergebnissen der Gesundheitspersonalrechnung des Statistischen Bundesamtes im deutschen Gesundheitswesen – von ärztlichen Praxen und Krankenhäusern über medizinische Labore und Apotheken – insgesamt 5,7 Millionen Beschäftigte. Dies waren 97 000 (+1,7 %) mehr Beschäftigte als im Vorjahr. Von den rund 5,7 Millionen Beschäftigten im Gesundheitswesen waren im Jahr 2019 knapp die Hälfte (47 %) vollzeit-, 39 % teilzeit- und 13 % geringfügig beschäftigt. Die Zahl der auf die volle Arbeitszeit umgerechneten Beschäftigten, die sogenannten Vollzeitäquivalente, lag im Jahr 2019 bei rund 4,2 Millionen. Sie erhöhte sich gegenüber 2018 um 69 000, das entspricht ebenfalls einem Anstieg von 1,7 %.
In Praxen sonstiger medizinischer Berufe stieg das Personal stärker als in Arztpraxen
Methodische Hinweise:
Die Datenquelle für die Zahl der behandelnd tätigen Ärztinnen und Ärzte in Deutschland ist die Ärztestatistik der Bundesärztekammer. Behandelnd tätige Ärztinnen und Ärzte sind nach internationaler Abgrenzung im ambulanten und stationären Sektor tätig. Mund-Kiefer-Gesichtschirurginnen und -chirurgen sind nicht enthalten. Sie werden den Zahnärztinnen und Zahnärzten zugeordnet.
Die Datenquelle für die Beschäftigten im Gesundheitswesen ist die Gesundheitspersonalrechnung des Bundes.
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