WIESBADEN –
- Einnahmenanteil aus Kassenabrechnung: Arztpraxen 71,2 %, Zahnarztpraxen 51,6 %, Praxen von psychologischen Psychotherapeutinnen und ‑therapeuten 87,4 %
Die Arztpraxen in Deutschland haben 2019 mit 71,2 % den überwiegenden Teil ihrer Einnahmen aus Kassenabrechnung erzielt. Zu den Arztpraxen zählen dabei sowohl allgemeinmedizinische Praxen als auch Facharztpraxen, etwa Praxen der Fachgebiete Innere Medizin oder Orthopädie. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, resultierten 25,9 % der Einnahmen aus Privatabrechnung und 2,9 % aus sonstigen selbstständigen ärztlichen Tätigkeiten.
Seit 2015, dem letztmaligen Berichtsjahr der Erhebung, sind die Anteile der Einnahmen aus Kassenabrechnung (2015: 70,4 %), aus Privatabrechnung (26,3 %) sowie aus sonstigen selbstständigen ärztlichen Tätigkeiten (3,3 %) nahezu stabil geblieben.
Die durchschnittlichen Einnahmen je Arztpraxis lagen 2019 bei 602 000 Euro. Den Einnahmen standen Aufwendungen in einer durchschnittlichen Höhe von 306 000 Euro je Arztpraxis gegenüber. Aus der Differenz von Einnahmen und Aufwendungen ergibt sich der Reinertrag.
Der Reinertrag ist nicht mit dem Gewinn beziehungsweise dem Einkommen der Ärzte gleichzusetzen. Er stellt das Ergebnis des Geschäftsjahres der Praxis dar, berücksichtigt aber zum Beispiel nicht die Aufwendungen für Praxisübernahmen oder Aufwendungen für die Alters-, Invaliditäts-, Hinterbliebenen- und Krankenversicherung der Praxisinhaber und deren Familienangehörigen sowie die Beiträge zu Versorgungseinrichtungen der Praxisinhaber. Aufwendungen für Personal sind in den Aufwendungen enthalten.
Der durchschnittliche Reinertrag einer Arztpraxis lag 2019 bei 296 000 Euro. Die Reinerträge variieren deutlich in Abhängigkeit vom Fachgebiet. So betrug der durchschnittliche Reinertrag in allgemeinmedizinischen Praxen beispielsweise 252 000 Euro. Diese Angaben gelten für Praxen, die als Einzelpraxis oder als fachgleiche Berufsausübungsgemeinschaft geführt werden.
In Zahnarztpraxen lagen sowohl die durchschnittlichen Einnahmen (721 000 Euro) als auch die Aufwendungen (470 000 Euro) über denen der Arztpraxen, der durchschnittliche Reinertrag je Zahnarztpraxis fiel dagegen etwas geringer aus (251 000 Euro). Die Praxen von psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten erzielten im Berichtsjahr 2019 durchschnittlich Einnahmen von 118 000 Euro bei Aufwendungen in Höhe von 33 000 Euro, wodurch sich rechnerisch ein Reinertrag von 85 000 Euro je Praxis ergab.
Während Arztpraxen im Jahr 2019 durchschnittlich 71,2 % ihrer Einnahmen aus Kassenabrechnung erwirtschafteten, resultierten die Einnahmen der Zahnarztpraxen gut zur Hälfte (51,6 %) aus dieser Einnahmequelle. In den psychotherapeutischen Praxen machten die Einnahmen aus Kassenabrechnung sogar fast neun Zehntel (87,4 %) der gesamten Einnahmen aus.
Methodische Hinweise:
Die Angaben beruhen auf den Ergebnissen der Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich, einer repräsentativen Stichprobenerhebung mit einem Auswahlsatz von 5 %.
In die hier dargestellten Ergebnisse für Arztpraxen flossen nur Werte von Einzelpraxen und fachgleichen Berufsausübungsgemeinschaften ein, jedoch nicht von fachübergreifenden Berufsausübungsgemeinschaften und Medizinischen Versorgungszentren. Bei den Praxen von Zahnärzten und psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten sind alle Praxisformen berücksichtigt.
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