Statistisches Bundesamt: Inflationsrate im April 2024 voraussichtlich +2,2 %

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Pressemitteilung Nr. 169 vom 29. April 2024

Verbraucherpreisindex, April 2024:
+2,2 % zum Vorjahresmonat (vorläufig)
+0,5 % zum Vormonat (vorläufig) 

Harmonisierter Verbraucherpreisindex, April 2024:
+2,4 % zum Vorjahresmonat (vorläufig)
+0,6 % zum Vormonat (vorläufig) 

WIESBADEN – Die Inflationsrate in Deutschland wird im April 2024 voraussichtlich +2,2 % betragen. Gemessen wird sie als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach bisher vorliegenden Ergebnissen weiter mitteilt, steigen die Verbraucherpreise gegenüber März 2024 voraussichtlich um 0,5 %. Die Inflationsrate ohne Nahrungsmittel und Energie, oftmals auch als Kerninflation bezeichnet, beträgt voraussichtlich +3,0 %.

Jährliche Veränderung des Verbraucherpreisindex
und ausgewählter Gütergruppen
Gesamtindex / Teilindex Gewichtung Januar
2024
Februar
2024
März
2024
April
20241
in Promille in %
1 Vorläufige Werte.
2 Sogenannte Kerninflation.
3 Haushaltsenergie und Kraftstoffe.
Gesamtindex 1 000 2,9 2,5 2,2 2,2
Gesamtindex ohne Nahrungsmittel und Energie2 821,41 3,4 3,4 3,3 3,0
Dienstleistungen 503,36 3,4 3,4 3,7 3,4
Waren 496,64 2,3 1,8 1,0 1,2
darunter:
Energie3 73,90 -2,8 -2,4 -2,7 -1,2
Nahrungsmittel 104,69 3,8 0,9 -0,7 0,5

Trotz der im Januar 2024 ausgelaufenen Preisbremsen für Energieprodukte, der ebenfalls ab Januar 2024 auf die Preise für fossile Brennstoffe wie Kraftstoffe, Heizöl und Erdgas wirkenden CO2-Preis-Erhöhung sowie der im April 2024 erfolgten Rücknahme der temporären Mehrwertsteuersenkung (von 19 auf 7 Prozent) für Gas und Fernwärme waren die Energiepreise im April 2024 um 1,2 % niedriger als im Vorjahresmonat. Sie lagen damit erneut deutlich unterhalb der allgemeinen Preissteigerungsrate.

Inflationsrechner gibt Auskunft über persönliche Inflationsrate:

Mit dem persönlichen Inflationsrechner des Statistischen Bundesamtes können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre monatlichen Konsumausgaben für einzelne Güterbereiche entsprechend des eigenen Verbrauchsverhaltens anpassen und eine persönliche Inflationsrate berechnen.

Methodische Hinweise:

Der Verbraucherpreisindex (VPI) und der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) unterscheiden sich hinsichtlich Erfassungsbereich und Methodik. Bei der Berechnung des VPI werden anders als beim HVPI zusätzlich die Ausgaben der privaten Haushalte für selbstgenutztes Wohneigentum, für Glücksspiel und für den Rundfunkbeitrag berücksichtigt. Zudem werden die Gütergewichte des HVPI jährlich aktualisiert und es findet in der Regel keine Revision der Vergangenheitsdaten statt. Aufgrund des deutlich geringeren Gewichts für den Bereich Wohnen im HVPI haben die Preissteigerungen anderer Güterbereiche einen größeren Einfluss auf die Entwicklung des HVPI im Vergleich zum VPI.

Weitere Informationen:

Die endgültigen Ergebnisse für April 2024 werden am 14. Mai 2024 veröffentlicht.

Quelle : destatis.de

https://blaulicht-deutschland.de/vermisst-7-jaehrige-tara-r-aus-gaildorf-ottendorf-wer-kann-hinweise-geben/

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