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Tierschutzorganisation fordert Verbot von Schlagfallen in Rheinland-Pfalz
Steinebach/Sieg / Stuttgart, 20. Juni 2022 – Zeugen gesucht: Einem Medienbericht zufolge wurde am Montag, den 13. Juni, ein Fuchs in einer Schlagfalle in Steinebach/Sieg entdeckt. Der Vierbeiner steckte mit dem Gesicht in dem Fanggerät und suchte auf einem Grundstück in einem Holzstapel Schutz, als er aufgefunden wurde. Aufgrund seiner schweren Verletzungen wurde das Tier daraufhin von einem hinzugerufenen Jäger durch einen Schuss getötet.
PETA setzt Belohnung aus
Um den Fall aufzuklären, setzt PETA nun eine Belohnung in Höhe von 1000 Euro für Hinweise aus, die die tatverantwortliche Person überführen. Menschen, die etwas beobachtet oder anderweitige Hinweise haben, werden gebeten, sich bei der Polizei oder telefonisch unter 0711-8605910 oder per E-Mail bei der Tierrechtsorganisation zu melden – auch anonym.
„Der Tierquäler, der die Schlagfalle illegal ausgelegt hat, muss gefunden und zur Rechenschaft gezogen werden“, so Peter Höffken, Fachreferent bei PETA. „Tritt ein Tier in ein solches Fanggerät, hängt es oft stunden- oder tagelang schwer verletzt fest und hat entsetzliche Schmerzen, bis es gefunden wird oder qualvoll stirbt. Der Person, die die Falle aufgestellt hat, muss bewusst sein, dass auch Kinder schwere Verletzungen davontragen können, wenn sie in eine solche Vorrichtung hineingeraten. Rheinland-Pfalz ist eines der Bundesländer, in der das Aufstellen solch grausamer Fallen durch Jagdausübungsberechtige noch erlaubt ist. Wir fordern die Landesregierung auf, die sogenannten Totschlagfallen endlich zu verbieten.“
PETA hat die rheinland-pfälzische Landesregierung mehrfach aufgefordert, die sogenannten Totschlagfallen zu verbieten. Sieben Länder – darunter alle an Rheinland-Pfalz grenzenden Bundesländer – haben diese Art der Fallenjagd wegen der Grausamkeit der Fangmethode bereits abgeschafft. Laut Landesjagdgesetz reicht in Rheinland-Pfalz ein Fachkenntnis-Nachweis zur Fallenjagd aus, um Tiere fangen und töten zu dürfen. Die Fangvorrichtungen müssen laut Landesjagdgesetz in einem Fangbunker aufgestellt werden, was bei dem Fuchs in Steinebach nicht geschah. Jedoch können auch legal aufgestellte Fallen schwere Verletzungen und Verstümmelungen bei Tieren hervorrufen.
Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von ausgesetzten Tieren und Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der tatverantwortlichen Personen zu helfen.
PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.
Weitere Informationen:
PETA.de/Themen/Gründe-gegen-Fuchsjagd
PETA.de/Themen/Fallenjagd
PETA.de/Aktiv/Totschlagfallen-Petition
PETA.de/Themen/Gründe-gegen-Fuchsjagd
PETA.de/Themen/Tierquälerei
Pressekontakt:
Julia Zhorzel, +49 711 860591-536, [email protected]
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