Stellungnahme von Bezirksstadtrat Florian Schmidt zum Entzug der bezirklichen Zuständigkeit für das Bebauungsplanverfahren “Urbane Mitte Süd” durch den Senat

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Pressemitteilung Nr. 151 vom 04.06.2024

„Planung von vorgestern muss in Frage gestellt werden dürfen

Der Entzug der Zuständigkeit für den Bebauungsplan VI-140cab “Urbane Mitte Süd” reiht sich ein in eine Folge politischer Positionierungen des Senats zugunsten aus der Zeit gefallener Bauprojekte. Prominentestes Beispiel ist das monumentale Bauvorhaben der Signa am Hermannplatz, das mittlerweile obsolet ist.

Mit dem Beschluss DS/1047/VI „Urbane Mitte neu denken: Bebauungsplanverfahren ergebnisoffen gestalten“ hat sich das plangebenden Gremium, die Bezirksverordnetenversammlung (BVV), dazu bekannt, das Hochhausensemble “Urbane Mitte” nicht durchzuwinken, sondern die städtebaulichen Ziele für das Projekt zu überdenken. Dieser Beschluss bindet auch das Bezirksamt in seinem Handeln. Dadurch setzt die BVV Friedrichshain-Kreuzberg ein starkes Signal für eine Stadtentwicklung, die gemeinsam mit den Menschen handelt und nicht gegen sie. Spätestens seit der Corona-Pandemie besteht kein Zweifel mehr an dem sinkenden Bedarf an Büroflächen. Somit kann ein Projekt mit sieben reinen Büro- und Geschäftshochhäusern, das vor mehr als zehn Jahren geplant wurde und eine starke Belastung für das Umfeld darstellt, nicht ohne Anpassungen umgesetzt werden.

Bezirkliche Planungshoheit nicht weiter untergraben

Änderungen an Planungen vorzunehmen, ist das hoheitliche Recht des Bezirksparlaments (BVV). Durch die jahrelange Androhung von Schadensersatzforderungen, welche laut Senat bei Planänderungen allein der Bezirk zu tragen gehabt hätte, waren Bezirksamt und BVV stets die Hände gebunden, grundlegende Änderungen am Projekt “Urbane Mitte” vorzunehmen. Dennoch wurden kleine Verbesserungen erreicht, wie eine Sporthalle und Klimaschutzmaßnahmen. Erst 2023, mit dem Gutachten der Kanzlei GGSC im Auftrag des Bezirksamtes, geriet der Zwangsmechanismus der Schadensersatzforderungen ins Wanken. Durch einen neuen Auftrag der BVV hätte das Bezirksamt nun Planänderung vornehmen können. Diese wären beim Bebauungsplan “Urbane Mitte Süd” vermutlich behutsam ausgefallen. Es ist daher unverständlich, warum der Senat den Bebauungsplan jetzt an sich zieht. Es entsteht der Eindruck, dass hier ein politisches Exempel statuiert werden soll, welches weitere Einschränkungen der
bezirklichen Planungshoheit vorbereiten soll.

Urbane Mitte Nord ist der eigentliche Elefant im Raum

Wesentlich ist jedoch, was bei der “Urbanen Mitte Nord” passiert: Dieses Bebauungsplanverfahren, mit einer erheblich größeren Baumasse als “Urbane Mitte Süd”, ruht zur Zeit, da noch Verfahrensschritte der Deutschen Bahn ausstehen. Dort sind fünf Bürohochhäuser mit bis zu 90 Metern geplant, mit Auswirkungen auf die Parkanlage am Gleisdreieck. Wesentliche Kritikpunkte aus BVV, Umweltverbänden und Stadtgesellschaft beziehen sich auf die “Urbane Mitte Nord”. Noch hat der Senat dieses Bebauungsplanverfahren nicht an sich gezogen. Es bleibt daher die Chance, dass die Bestrebungen der BVV das Gesamtprojekt Urbane Mitte „neu zu denken“ noch umgesetzt werden können. Mit dem Beschluss vom 31.1.2024 hat die BVV einen Prozess zur Überprüfung der städtebaulichen Ziele für die “Urbane Mitte” eingeleitet. Dies kann der Senat nicht untersagen. Das Bezirksamt wird den Prozess unterstützen und hofft auf einen guten Kompromiss, welcher eine angemessene Bebauung mit
bedarfsgerechten Nutzungen ermöglicht.“

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Quelle : Berlin.de

Bilder: Titel Symbolbilder Berlin by Pixabay.com / Berlin.de

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