Kein Anspruch auf Betrieb von Brunnenanlage im Blumenviertel (Nr. 52/2022)
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz ist gegenüber Grundstückseigentümer/innen im Blumenviertel nicht verpflichtet eine Brunnenanlage weiter zu betreiben, […mehr]