Bayern: Übergangsregelung sieht KURORTGEMEINDEN BEIM VORSTEUERABZUG – Bayerisches Landesportal
„Bayerns wiederholter Einsatz hat sich ausgezahlt: Kurortgemeinden müssen die Umsatzsteuer […mehr]
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„Unsere Kurortgemeinden schaffen nicht nur Möglichkeiten zur Naherholung, sie sind […mehr]
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