Bayern: Übergangsregelung sieht KURORTGEMEINDEN BEIM VORSTEUERABZUG – Bayerisches Landesportal
„Bayerns wiederholter Einsatz hat sich ausgezahlt: Kurortgemeinden müssen die Umsatzsteuer für Altinvestitionen vor 2018 voraussichtlich nicht zurückzahlen. Damit können erhebliche […mehr]