Acht statt fünf Jahre Amtszeit für Hauptverwaltungsbeamte – Landtag beschließt Änderungen am Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz sowie weiteren Gesetzen und Verordnungen
Behrens: „Die Aufgaben in der kommunalen Verwaltung erfordern zunehmend spezialisiertes […mehr]