Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen: Einstufung von Polizeipräsidenten als politische Beamte verfassungswidrig
Die landesgesetzliche Zuordnung der nordrhein-westfälischen Polizeipräsidenten zum Kreis politischer Beamter, die jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können, ist […mehr]