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Rechtsprechung | Nds. Landesjustizportal – Dokument: OVG Lüneburg 4. Senat | 4 O 3740/00 | Beschluss | Ordnungsgeld für Ausbleiben eines Beteiligten, dessen persönliches Erscheinen angeordnet ist, muss in konkreter Höhe angedroht werden
Ordnungsgeld für Ausbleiben eines Beteiligten, dessen persönliches Erscheinen angeordnet ist, […mehr]