Rechtsprechung | Nds. Landesjustizportal – Dokument: OVG Lüneburg 14. Senat | 14 ME 339/22 | Beschluss | Eilrechtsschutz gegen eine beabsichtigte Veröffentlichung Veröffentlichung von nicht unerheblichen Hygienemängeln (§ 40 Abs. 1a LFGB)
Eilrechtsschutz gegen eine beabsichtigte Veröffentlichung Veröffentlichung von nicht unerheblichen Hygienemängeln […mehr]