Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen: Bezeichnung „Geflügel Salami“ irreführend bei Schweinespeck als Zutat
Die Bezeichnung „Geflügel Salami“ auf der Vorderseite einer fertigverpackten Salami, die neben Putenfleisch auch Schweinespeck enthält, ist irreführend, weil dadurch […mehr]