Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg verhandelt am Montag, 25. April 2022, 10:00 Uhr, Saal 334 im Dienstgebäude Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin mit einem Beweistermin erneut über die Vergütungsklage einer im Rahmen einer „24-Stunden-Pflege zu Hause“ eingesetzten Pflegerin bulgarischer Staatsangehörigkeit. Die Klägerin verlangt unter Berufung auf das Mindestlohngesetz weitere Vergütung mit der Begründung, sie habe rund um die Uhr gearbeitet.
Bilder: Titel Symbolbilder Berlin by Pixabay.com / Berlin.de