Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg setzt am Montag, 5. September 2022, 10:00 Uhr, Saal 334 im Dienstgebäude Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin die mündliche Verhandlung über die Vergütungsklage einer im Rahmen einer „24-Stunden-Pflege zu Hause“ eingesetzten Pflegerin bulgarischer Staatsangehörigkeit fort. Die Klägerin verlangt unter Berufung auf das Mindestlohngesetz weitere Vergütung mit der Begründung, sie habe rund um die Uhr gearbeitet.
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