In der Verwaltungsstreitsache
VG 12 K 221/23 (Steffen Koch ./. Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Berlin)
hat das Verwaltungsgericht Berlin einen Termin zur mündlichen Verhandlung auf
Dienstag, den 9. Januar 2024, 12:00 Uhr,
im Gerichtsgebäude, Kirchstraße 7, 10557 Berlin, Saal 4304, anberaumt.
Gegenstand des Verfahrens:
Der Kläger wendet sich gegen die Änderung der Verwaltungspraxis des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Berlin. Nunmehr werden freiwillig Versicherte – die beispielsweise vormals als Rechtsanwälte zugelassen waren, nun aber anderweitig beruflich tätig sind – mit dem Regelpflichtbeitrag in Höhe von 5/10 des höchsten Beitrags in der allgemeinen Rentenversicherung belastet (zur Zeit monatlich 678,90 Euro). Vor Änderung dieser Verwaltungspraxis zahlten die freiwillig Versicherten lediglich den Mindestbeitrag in Höhe von 1/10 des höchsten Beitrags (135,78 Euro monatlich im Jahr 2023).
Es sind drei weitere inhaltlich gleich gelagerte Klagen aus dem Jahr 2023 anhängig. Auch hat das Versorgungswerk Widersprüche gegen die neuen Beitragsbescheide bis zu einer Entscheidung des Gerichts teilweise zurückgestellt.
Modalitäten der Berichterstattung:
Eine Akkreditierung ist nicht erforderlich.
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