Terminhinweis
In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren
VG 36 K 389/22
hat das Verwaltungsgericht Berlin Termin zur mündlichen Verhandlung auf
Montag, den 18. März 2024, 11.00 Uhr,
im Gerichtsgebäude, Kirchstraße 7, 10557 Berlin, Saal 0416 (Plenarsaal), anberaumt.
Gegenstand des Verfahrens: Untersagung einer Nebentätigkeit
Der Kläger steht als Polizeioberkommissar im Dienst des Landes Berlin. Er trat auf TikTok, You Tube und Instagram auf und behandelte dort ab 2021 Themen mit Polizeibezug; diese Aktivitäten hatte er zuvor bei seinem Dienstherrn als Nebentätigkeit angezeigt. Im Februar 2022 führte der Kläger, bekleidet mit einem T-Shirt mit der Aufschrift „Polizei“, auf seinem TikTok-Kanal ein Interview mit einer Person, die zu diesem Zeitpunkt Angeklagter in einem Strafverfahren vor dem Landgericht war. Daraufhin untersagte die Polizei Berlin dem Kläger sofort vollziehbar jegliche weiteren Aktivitäten auf den sozialen Medien, weil diese geeignet seien, das Ansehen des Dienstherrn zu schädigen. Der Eilantrag des Klägers hatte vor dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht keinen Erfolg. Mit seiner Klage verfolgt der Kläger sein Begehren weiter. Er meint im Wesentlichen, er sei nicht offiziell als Polizist aufgetreten; ein T-Shirt mit der entsprechenden Aufschrift sei frei
verkäuflich. Im Übrigen werde sich das Geschehen nicht wiederholen. Die Maßnahme sei schließlich unverhältnismäßig, weil es genügt hätte, die Nebentätigkeit nur zum Teil zu untersagen.
Modalitäten der Berichterstattung: Eine Akkreditierung ist nicht erforderlich.
Kamerateams sind nur ohne Stativ und Tonangel zulässig.
Bilder: Titel Symbolbilder Berlin by Pixabay.com / Berlin.de