In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren
VG 5 K 805/22
hat das Verwaltungsgericht Berlin Termin zur mündlichen Verhandlung auf
Donnerstag, den 19. Dezeember 2024, 13:00 Uhr,
im Gerichtsgebäude, Kirchstraße 7, 10557 Berlin, Saal 4304, anberaumt.
Gegenstand des Verfahrens:
Zulage für die Wahrnehmung eines Ausschussvorsitzes im Deutschen Bundestag durch Stellvertreter
Der Kläger war von 2013 bis 2021 Mitglied des Deutschen Bundestages. In der 19. Wahlperiode (2017-2021) war er stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz. Dessen Vorsitzender war zunächst der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner. Nach dessen Abwahl am 13. November 2019 blieb der Vorsitz unbesetzt. Der Kläger übernahm die Leitung des Ausschusses in seiner Funktion als Stellvertreter. Mit seiner gegen den Deutschen Bundestag gerichteten Klage begehrt der Kläger die Gewährung einer Amtszulage für die Zeit danach. Nach dem Abgeordnetengesetz erhalten Vorsitzende der Ausschüsse des Deutschen Bundestages eine Amtszulage in Höhe von 15 v.H. der (regulären) Abgeordnetenentschädigung; die Zulage beträgt monatlich rund 1.500 Euro. Der Kläger beruft sich im Wesentlichen darauf, dass er habe nach der Abwahl des Vorsitzenden dessen Aufgaben vollständig übernommen habe. Das rechtfertige die analoge Anwendung der Zulagennorm.
In der aktuellen Wahlperiode gibt es drei Ausschüsse (Innen-, Gesundheits- und Entwicklungsausschuss), für die Vorsitzende von der AfD benannt, aber nicht gewählt wurden. Sie werden von den stellvertretenden Vorsitzenden geleitet. In einem dieser Fälle hat der betroffene Abgeordnete jüngst ebenfalls Klage auf Gewährung der Amtszulage erhoben.
Modalitäten der Berichterstattung: Eine Akkreditierung ist nicht erforderlich.
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Bilder: Titel Symbolbilder Berlin by Pixabay.com / Berlin.de
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