Tierquälerei bei „German Spoon-Championship“ in Breckerfeld verhindern – PETA Verbot Angelwettbewerb

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Veranstaltung stellt Verstoß gegen Tierschutzgesetz dar
 

Breckerfeld / Stuttgart, 7. Juni 2019 – Die Tötung von Fischen ist kein Sport: Im Angelpark Steinbachtal soll am 15. und 16. Juni die German Spoon-Championship 2019 stattfinden. Bei der für Teilnehmer kostenpflichtigen Wettangelveranstaltung geht es darum, möglichst viele Forellen in einer bestimmten Zeit zu fangen. PETA sieht hierin einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, demzufolge Wirbeltiere ohne vernünftigen Grund nicht getötet werden dürfen. Die Tierschutzorganisation appellierte im Vorfeld schriftlich an das Veterinäramt des Kreises Ennepe-Ruhr, den Wettbewerb zu untersagen. Bereits im Jahr 2012 gelang es PETA, ähnliche Wettangelveranstaltungen zu verhindern. Nachdem die Organisation Strafanzeige gegen den Wettangelveranstalter Trout-Fishing-Tackle & Event-Marketing GbR erstattet hatte, wurden mehrere Wettbewerbe in verschiedenen Städten Deutschlands abgesagt.
 
„Aus dem Töten von Tieren einen Wettbewerb zu machen, ist geschmacklos und illegal“, so Dr. Tanja Breining, Meeresbiologin und Fachreferentin für Fische und Meerestiere bei PETA. „Könnten Fische ihre Schmerzen durch Schreie ausdrücken, würde niemand mehr behaupten, Angeln sei eine vertretbare ‚Freizeitbeschäftigung‘.“
 
Richterliche Anordnungen gegen Wettfischen
Im Januar 2014 schrieb die Staatsanwaltschaft Augsburg als Antwort auf eine Anzeige von PETA in einem Bescheid: „Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Durchführung eines Wettfischens – gerade bei der gleichzeitigen Auslobung von Preisen – objektiv ein Vergehen der Tierquälerei nach § 17 Nr. 1 TierSchG darstellt. Ein anerkannter Grund für die Tiertötung ist z. B. der spätere Verzehr. Ein späterer Verzehr tritt jedoch nach der Kommentarliteratur dann in den Hintergrund, wenn nicht mehr der Verzehr, sondern der Wettbewerbsgedanke, wie dies bei Wettkämpfen der Fall ist, Hauptgrund ist.“ PETA verweist auch auf die Verfügungen von acht Staatsanwaltschaften, unter anderem Regensburg vom 21. März 2018 (Az. 103 Js 4867/18), Würzburg vom 13. Juli 2015 (Az.: 612Js 12165/14) und Münster vom 19. März 2014 (Az.: 540 Js 1433/13). In diesen wurde bereits festgestellt, dass es sich beim Wettfischen um eine strafbare Handlung handelt – und zwar selbst dann, wenn der Fisch anschließend verzehrt wird.
 
Fische sind schmerzempfindende Lebewesen
Fische sind neugierige, fühlende Wirbeltiere mit individuellen Persönlichkeiten. Sie haben ein komplexes Sozialleben, kommunizieren auf vielfältige Weise und schließen Freundschaften [1]. Neben internationalen wissenschaftlichen Studien, die bestätigen, dass Fische Schmerzen spüren, kommt auch das Friedrich-Loeffler-Institut für Tiergesundheit in seiner Stellungnahme für die Bundesregierung zu dem Schluss, dass „Fische zur Schmerzwahrnehmung fähig sind und entsprechend als sensible Lebewesen behandelt und geschützt werden sollten“ [2]. Auch der Philosophieprofessor Markus Wild ist der Ansicht, dass Angeln grundsätzlich untersagt werden sollte, da es laut Tierschutzgesetz verboten ist, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen oder Leiden zuzufügen [3].
 
PETAs Motto lautet in Teilen: Tiere sind nicht dazu da, dass wir sie essen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.
 
[1] Balcombe, Jonathan (2016): Was Fische wissen. Wie sie lieben, spielen, planen: unsere Verwandten unter Wasser.
[2] Stellungnahme des FLI zu den Veröffentlichungen von Rose et al. (2012) sowie Arlinghaus und Cyrus (2013). Berichterstatter: Dr. Michael Marahrens, Dr. Inga Schwarzlose, 2013.
[3] http://www.swr.de/swr2/wissen/fische-empfinden-schmerzen/-/id=661224/did=19481312/nid=661224/1sd49il/..
 
Weitere Informationen: 
PETA.de/Fische-Schmerz-Neocortex
 
Kontakt:
Carolin von Schmude, +49 711 860591-528, [email protected]

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Quelle : PETA.de

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