Tierquälerische „Anbindehaltung“ von Greifvögeln und Eulen: PETA erstattet Strafanzeige gegen acht Tierparks im gesamten Bundesgebiet

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Stuttgart, 15. November 2021 – Angekettete Vögel als „Naturerlebnis“? Zwischen Juni und Oktober dieses Jahres sind Aufnahmen in acht deutschen Tierparks entstanden. Das von PETA veröffentlichte Online-Video zeigt, wie Greifvögel und Eulen dort angekettet gehalten werden, um sie dem Publikum zu präsentieren. Um gegen diese tierquälerische Praxis vorzugehen, erstattete PETA Anfang November Strafanzeigen gegen die Tierparks wegen mutmaßlichen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Die Tierrechtsorganisation fordert das Ende der „Anbindehaltung“ von Greifvögeln und Eulen und spricht sich grundsätzlich gegen die Haltung von Vögeln in Gefangenschaft aus.

„Die ‚Herrscher der Lüfte‘ sind in der sogenannten Anbindehaltung dazu verdammt, einen großen Teil ihres Lebens vor sich hin zu vegetieren, nur damit sie den Gästen der Tierparks vorgeführt werden können“, so Biologin Dr. Yvonne Würz, PETAs Fachreferentin für Tiere in der Unterhaltungsbranche. „Für die Greifvögel und Eulen bedeutet das ein Leben voller Entbehrung und Leid. Nach unserem Ermessen ist dies nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar – die Haltungsform muss deshalb endlich verboten werden.“

Bei dieser sogenannten falknerischen Anbindehaltung sind die Wildvögel stunden- oder gar tagelang in Bodennähe angeleint. Wenn sie versuchen zu fliegen, werden die Tiere von dem kurzen Lederriemen an ihren Füßen zurückgerissen. Nur während Flugshows oder wenn die Falknerinnen und Falkner ihnen „Freiflug“ gewähren, dürfen die Tiere sich kurzzeitig artgemäß bewegen. Viele von ihnen werden monatelang hauptsächlich angekettet gehalten. Den Tieren wird durch die Haltungsform alles genommen, was ihr Leben in Freiheit ausmacht.

PETA hat Tier- und Wildpark-Verantwortliche im ganzen Bundesgebiet angezeigt, um auf das durch diese Haltungsform erzeugte massive Tierleid aufmerksam zu machen: die des Kurpfalz-Parks Wachenheim (Rheinland-Pfalz), des Tierparks Sababurg, des Wild- und Freizeitparks Willingen, des Wildtierparks Edersee (alle drei in Hessen), des Wildparadieses Tripsdrill (Baden-Württemberg), des Wildparks Schloss Tambach (Bayern), des Wisentgeheges Springe (Niedersachsen) sowie des Wildparks Gangelt (Nordrhein-Westfalen). Laut Tierschutzgesetz muss ein Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden. In der „falknerischen Anbindehaltung“ sind Greifvögel und Eulen jedoch in ihrem natürlichen Flugverhalten erheblich eingeschränkt. Nach Auffassung von PETA stellt diese daher einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar. Gemäß den in Deutschland aktuell geltenden Richtlinien [1] von 1995 ist die Haltungsform zwar noch immer zulässig, wenn die Tiere jeden zweiten Tag kurz fliegen dürfen. Doch derzeit ist vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Überarbeitung der veralteten Haltungsrichtlinien geplant. PETA fordert, die tierquälerische „Anbindehaltung“ vollständig zu untersagen.

Gefangenschaft von Greifvögeln und Eulen ist Tierquälerei

Die angebunden gehaltenen Vögel wie Falken, Adler und Uhus werden oftmals bei Schauflügen eingesetzt und so zu Unterhaltungszwecken missbraucht. Solche Flugshows erwecken den Anschein, dass die Vögel freiwillig zum Falkner zurückkommen. Doch diese vermeintliche Nähe wurde im Vorfeld vom Menschen erzwungen: Meist werden die Greifvögel oder Eulen bereits als Jungtiere auf den Menschen fehlgeprägt und unter Nahrungsentzug abgerichtet. Dadurch werden die Wildtiere abhängig und gefügig gemacht, sodass sie immer wieder zum Falkner zurückkehren. Teilweise müssen die Tiere auch als Attraktion herhalten, um vom Publikum für Selfies auf dem Arm gehalten oder sogar gestreichelt zu werden. Für die Wildvögel ist dieser unfreiwillige Kontakt zum Menschen mit enormem Stress verbunden. Bei Eulen, die meist nacht- oder dämmerungsaktiv sind, kommt hinzu, dass die Tiere entgegen ihrem natürlichen Aktivitätsrhythmus oftmals tagsüber zur Schau gestellt werden. [2] In Ketten gelegte oder in Volieren eingesperrte Vögel spiegeln kein realistisches Bild der Tierwelt wider. Zoobesucherinnen und Zoobesucher lernen nichts über die Bedürfnisse der Tiere. Heimische Wildvögel lassen sich auch beim Spaziergang in freier Natur beobachten. Nach Ansicht der Tierrechtsorganisation sollten Greifvögel und Eulen – mit Ausnahme von Rehabilitationsmaßnahmen in anerkannten Auffangstationen – niemals angekettet gehalten werden.

PETAs Motto lautet in Teilen: Tiere sind nicht dazu da, dass sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein: eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.

[1] Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (10.01.1995): Mindestanforderungen an die Haltung von Greifvögeln und Eulen; https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Tiere/Tierschutz/Gutachten-Leitlinien/HaltungGreifvoegel.pdf?__blob=publicationFile&v=2

[2] Scherzinger, Wolfgang (2017): Tierschutzrelevante Aspekte der Eulenhaltung; Eulen-Rundblick Nr. 67, S. 31–36, online unter: https://www.ageulen.de/doku.php?id=eulenschutz:eulenhaltung

In „Anbindehaltung“ werden Greifvögel meist stunden- oder gar tagelang gefesselt. / © PETA Deutschland e.V.

Dieses und weitere Motive stehen hier zum Download zur Verfügung und können für die Berichterstattung verwendet werden.

Weitere Informationen:

PETA.de/Neuigkeiten/Anbindehaltung-Greifvögel

PETA.de/Themen/Falknerei

PETA.de/Themen/Greifvogelparks

Pressekontakt:

Sophie Burke, +49 711 860591-528, [email protected]

Quelle : PETA.de

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