Tote Krähe auf Feld in Fellbach aufgehängt: PETA erstattet Anzeige beim Veterinäramt Rems-Murr-Kreis und fordert umgehendes Verbot der „Vergrämungsmethode“

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Fellbach / Stuttgart, 2. September 2022 – Grausame Abschreckungsmaßnahme: Auf einem Feld in Fellbach im Rems-Murr Kreis hat ein Unbekannter eine tote Krähe aufgehängt. Der Vogel wurde östlich der B14 Richtung Kernen mutmaßlich „strategisch“ zur Abschreckung seiner lebenden Artgenossen platziert. Ein Spaziergänger wandte sich gestern mit einem Foto an PETA. Die Tierrechtsorganisation hat daher gestern Nachmittag Anzeige wegen möglicher Verstöße gegen seuchenschutzrechtliche Vorschriften sowie Belästigung der Allgemeinheit (§118 OWiG) beim Veterinäramt des Rems-Murr-Kreises erstattet. Zu prüfen ist auch, warum das Tier getötet wurde. Zwar ist die Tötung von Rabenkrähen in Baden-Württemberg im Rahmen der Jagdausübung zwischen dem 1. August und dem 15. Februar erlaubt. In diesem Fall wurde das Tier jedoch möglicherweise mit dem Ziel getötet, seine Leiche aufzuhängen, um Artgenossen abzuschrecken, was nicht als „vernünftiger Grund“ gemäß Tierschutzgesetz anzusehen ist.

„Der Anblick der toten Krähe schockiert jeden Menschen, dem Tiere am Herzen liegen“, so Peter Höffken, Fachreferent bei PETA. „Diese sogenannte Vergrämungsmethode mit den geschundenen Körpern toter Tiere muss umgehend verboten werden. Zudem sollte uns spätestens die Coronakrise gelehrt haben, dass es verantwortungslos ist, tote Wildtiere zum Verwesen auf einem Acker aufzuhängen. Es ist immer wieder erschreckend, zu erleben, wie manche Menschen mit fühlenden Lebewesen umgehen, obwohl diese genauso Leid und Schmerz empfinden wie wir.“

„Vergrämungsmethoden“ mit toten Tieren sollten nach Auffassung von PETA vom Landratsamt untersagt werden, zumal hier auch eine Belästigung der Allgemeinheit gemäß § 118 des Ordnungswidrigkeitengesetzes vorliegen könnte. Im Jahr 2020/21 haben Hobbyjagende allein in Baden-Württemberg über 15.000 Rabenkrähen getötet. Angebliche Ernteschäden, die jedoch wissenschaftlich nicht bewiesen sind, dienen bei der Jagd auf Krähen meist als Vorwand.

Anerkannte Wildbiologen bestätigen, dass die Jagd aus ökologischer Sicht nicht notwendig ist. Dem renommierten Biologen Prof. Dr. Josef Reichholf zufolge regulieren sich im Wald wohnende Tierpopulationen durch Umwelteinflüsse selbst, beispielsweise durch die Witterung, Nahrungsverfügbarkeit oder Krankheiten [1]. Der Kanton Genf – in dem die Hobbyjagd seit über 40 Jahren verboten ist – ist nur ein Beispiel dafür. Hier darf sich die Natur fast gänzlich selbst regulieren. Die Folge: eine hohe Artenvielfalt und gesunde, stabile Wildtierpopulationen.

PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.

[1] Reichholf, J. H.: Die Wahrheit über die Jagd – Evolutionsbiologe Prof. Josef Helmut Reichholf widerlegt Jägerlügen. TV-Dokumentation, SWR BW (15.05.2014).

Die tote Krähe auf dem Feld in Fellbach. / © PETA Deutschland e.V.

Das Bild steht hier zum Download für Sie zur Verfügung.

Weitere Informationen:
PETA/Themen/Jagd/
PETA.de/Whistleblower
PETA.de/Staatsanwalt
PETA.de/Themen/Wildtiere

Pressekontakt:
Julia Zhorzel, +49 711 860591-536, [email protected]

Quelle : PETA.de

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