Trauriger Fund in Montabaur: Alte, angeleinte Hündin vor Tierheim tot aufgefunden – PETA bietet 1000 Euro Belohnung für Hinweise

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Montabaur / Stuttgart, 16. Februar 2023 – Einem Medienbericht zufolge haben Unbekannte in der Nacht zu Samstag in Montabaur (Westerwaldkreis) eine alte Hündin vor einem Tierheim angebunden und in der Kälte zurückgelassen. Mitarbeitende des Tierheimes fanden die kniehohe, braun-schwarze Hundedame am Samstagmorgen leblos neben einem Wäschekorb, einem Kissen und einer Decke. Ob sich die Hündin an der zu kurz eingestellten Flexileine selbst stranguliert hat, oder aufgrund ihres Alters in der Nacht erfroren ist, soll nun eine vom Veterinäramtes des Westerwaldkreises veranlasste Obduktion klären. Das Tierheim veröffentlichte auf seiner Facebook-Seite Fotos der gestorbenen Hündin, zusammen mit einem Appell, tierische Mitbewohner trotz steigender Kosten und überfüllter Tierheime nicht alleine zurückzulassen. Die Betreiber kündigten außerdem an, mehr Geld in die Überwachung zu investieren und eine Art „Babyklappe“ für Tiere einzurichten. Die Polizei Montabaur ermittelt nun aufgrund eines Vorstoßes gegen das Tierschutzgesetz und versucht, den Halter des nicht gechippten Vierbeiners ausfindig zu machen.

PETA setzt Belohnung aus Belohnung
Um den Fall aufzuklären, setzt PETA nun eine in Höhe von 1000 Euro für Hinweise aus, die die zur rechtskräftigen Verurteilung der tatverantwortlichen Person oder Personen führen. Menschen, die etwas beobachtet oder anderweitige Hinweise haben, werden gebeten, sich bei der Polizei oder telefonisch unter 0711-8605910 oder per E-Mail bei der Tierschutzorganisation melden – auch anonym.

„Die Hündin bei der Kälte einfach im Freien anzubinden, ist herzlos und muss bestraft werden. Wir möchten mit der Belohnung helfen aufzuklären, wer die alte Hundedame ohne Aussicht auf schnelle Hilfe in der Kälte zurückgelassen und damit ihren qualvollen Tod in Kauf genommen hat“, so Peter Höffken, Fachreferent bei PETA. „Viele Menschen sind mit der Versorgung ihrer tierischen Mitbewohner überfordert. Der Halter hätte aber seiner Verantwortung nachkommen und sich Hilfe suchen müssen.“

Die Tierrechtsorganisation weist darauf hin, dass das Aussetzen von Tieren laut Paragraf 3 des Tierschutzgesetzes verboten ist und ebenso den Straftatbestand der Tierquälerei nach Paragraf 17 des Gesetzes erfüllen kann. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Das Tierschutzgesetz greift auch, wenn Halter und Halterinnen die Tiere nicht artgerecht unterbringen und versorgen oder notwendige Hilfeleistung unterlassen.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von misshandelten oder ausgesetzten Tieren aus, um bei der Ermittlung der an der Tat beteiligten Personen zu helfen.

Das Motto der Organisation lautet in Teilen: Tiere sind nicht dazu da, dass wir sie essen oder sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. PETA setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.

Weitere Informationen:
PETA.de/Themen/Staatsanwalt
PETA.de/Whistleblower
PETA.de/Schlagwort/Hunde
PETA.de/Neuigkeiten/Tierheime-überfüllt

Pressekontakt: 
Jonas Meyerhof, +49 711 860591-523, [email protected]

Quelle : PETA.de

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