Umfrage bei 20 Geldinstituten: Wechselfrust mit großen Scheinen

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Jedes zweite Geldinstitut weigert sich, große Euroscheine in handlichere Banknoten zu wechseln oder limitiert die Tauschsumme – zumindest, wenn Fremdkunden am Schalter stehen. Das ist das Ergebnis einer Umfrage der Verbraucherzentrale NRW bei 20 Geldinstituten. Bisweilen ist der Service gar richtig teuer.

Wer allein mit großen Euro-Scheinen eine Shoppingtour plant, sollte mit Schwierigkeiten rechnen. Denn viele Händler, vor allem kleinere, weigern sich schlichtweg, 100-, 200- oder 500 Euro Scheine anzunehmen. Mangel an Wechselgeld oder die Furcht vor gefälschten Scheinen zählen als Grund. Da droht ein Frustkauf der anderen Art.

Ärgerlich obendrein: Oftmals hilft es in so einem Fall auch nicht, die nächste Bankfiliale anzusteuern. Wer dort ohne eigenes Konto mit großen Scheinen wedelt, trifft häufig auf Hindernisse. Das jedenfalls war das Ergebnis einer Umfrage der Verbraucherzentrale NRW bei 20 Geldinstituten.

So wollte rund die Hälfte der Banken bei Fremdkunden große Scheine generell nicht oder aber nur begrenzt akzeptieren. Die Institute führten dafür den „Verdacht auf Geldwäsche“ und „Betrugsprävention“ an. Zudem koste „das Vorhalten von Bargeld“ Geld.

Das Limit konnte sehr unterschiedlich ausfallen. Während eine Bank den Umtausch bis zu 2.499 Euro erlaubte, lag die Grenze von Konkurrenten bei gerade einmal 500, 250 oder sogar nur 100 Euro. Besonders dreist: Beim kniepigen Geldhaus mit dem 100-Euro-Limit waren obendrein zehn Prozent des Wechselbetrages als Entgelt zu blechen – satte zehn Euro.

Tröstlich immerhin: Wer sein eigenes Institut in der Nähe des Händlers weiß, darf laut Umfrage stets auf kostenfreien Service hoffen – sofern genügend Bargeld in der Kasse ist.

Etwas umständlich lösen dabei Kunden der Sparda Bank West ihr Einkaufs-Problem. Sie müssen den großen Schein erst aufs Konto einzahlen, um anschließend die gewünschte kleinere Stückelung aus dem Geldautomaten zu ziehen. Ein Grund, zum großen Schein doch zusätzlich die Bankkarte mitzuführen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

vz-nrw.de

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