Update: Nach Beendigung der „Anbindehaltung“ im Wildpark Tambach: PETA appelliert an Verantwortliche, Greifvogel-Haltung vollständig einzustellen

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Weitramsdorf / Stuttgart, 22. Dezember 2021 – Nach der Strafanzeige von PETA wegen der mittlerweile beendeten Anbindehaltung von Greifvögeln  im Wildpark Tambach verlautbarten die Eigentümer, dass die Tiere vom Bayerischen Jagdfalkenhof auf dem Gelände des Wildparks gehalten wurden. Der Vertrag sei aber bereits Ende des vergangenen Jahres gekündigt und die Falknerei im vergangenen Monat beendet worden. Die Haltung von Greifvögeln solle aber voraussichtlich ab Mitte nächsten Jahres, dann in Volieren, fortgeführt werden. PETA begrüßt die Beendigung der Anbindehaltung auf dem Wildparkgelände und appelliert an Gräfin zu Ortenburg, die Greifvogelhaltung vollständig einzustellen. Die Tierrechtsorganisation argumentiert, dass Greifvögel in Gefangenschaft grundsätzlich nicht artgerecht gehalten werden können und ausschließlich in die Natur gehören. Allenfalls verletzte Tiere sollten von anerkannten Auffangstationen aufgenommen und nach Möglichkeit wieder freigelassen werden.

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Weitramsdorf / Stuttgart, 21. Dezember 2021 – Wegen mutmaßlichen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erstattete PETA Anfang November Strafanzeige gegen den Wildpark Schloss Tambach. Ein von der Tierrechtsorganisation veröffentlichtes Video zeigt, wie Greifvögel und Eulen im Wildpark Schloss Tambach und sieben weiteren Tierparks angekettet gehalten werden, um sie dem Publikum zu präsentieren. Die zuständige Staatsanwaltschaft Coburg hat nun die Polizeiinspektion Coburg mit den Ermittlungen beauftragt (Tgb.-Nr.: BY 4301-013519-21/4) und befragt derzeit einen Augenzeugen. PETA fordert das Ende der „Anbindehaltung“ von Greifvögeln und Eulen und spricht sich grundsätzlich gegen die Haltung von Vögeln in Gefangenschaft aus.

„Die ‚Herrscher der Lüfte‘ werden in der sogenannten Anbindehaltung gezwungen, einen großen Teil ihres Lebens vor sich hin zu vegetieren, um sie dem Publikum in Tierparks vorzuführen“, so Biologin Dr. Yvonne Würz, PETAs Fachreferentin für Tiere in der Unterhaltungsbranche. „Für die Greifvögel bedeutet das ein Leben voller Entbehrung und Leid. Nach unserem Ermessen ist dies nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar – die tierquälerische Haltungsform muss verboten werden.“

PETA fordert generelles Verbot der Falknerei

Bei der sogenannten falknerischen Anbindehaltung sind die Wildvögel stunden- oder gar tagelang in Bodennähe angeleint und stark in ihrem natürlichen Flugverhalten eingeschränkt. Wenn sie versuchen, zu fliegen, werden sie von dem kurzen Lederriemen an ihren Füßen zurückgerissen. Nur während Flugshows oder wenn die Verantwortlichen ihnen „Freiflug“ gewähren, dürfen sich die Tiere kurzzeitig artgemäß bewegen. Viele von ihnen sind monatelang hauptsächlich angekettet. Nach PETAs Auffassung verstößt diese Haltungsform grundsätzlich gegen das Tierschutzgesetz. Demnach muss ein Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden. Gemäß den in Deutschland geltenden Richtlinien ist die Haltungsform zwar noch zulässig, wenn die Tiere jeden zweiten Tag kurz fliegen dürfen. [1] Doch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft plant bereits eine Überarbeitung der veralteten Haltungsrichtlinien von 1995. PETA fordert, die Falknerei und die damit verbundene Anbindehaltung vollständig zu untersagen.

Gefangenschaft von Greifvögeln und Eulen ist Tierquälerei

Flugshows erwecken zwar den Anschein, dass die Vögel freiwillig zu den Falknern und Falknerinnen zurückkommen. Doch diese vermeintliche Nähe wurde vom Menschen erzwungen: Meist werden die Vögel bereits als Jungtiere auf den Menschen fehlgeprägt und unter Nahrungsentzug abgerichtet. Dadurch werden sie abhängig und gefügig gemacht, sodass sie immer wieder zum Falkner zurückkehren. Teilweise werden die Wildtiere auch als „Attraktion“ ausgebeutet, können vom Publikum für Selfies auf dem Arm gehalten oder sogar gestreichelt werden. Für die Wildvögel ist dieser unfreiwillige Kontakt zum Menschen mit enormem Stress verbunden. Bei Eulen, die meist nacht- oder dämmerungsaktiv sind, kommt hinzu, dass die Tiere entgegen ihrem natürlichen Aktivitätsrhythmus oftmals tagsüber vorgeführt werden. [2] In Ketten gelegte oder in Volieren eingesperrte Vögel spiegeln kein realistisches Bild der Tierwelt wider. Zoobesucherinnen und Zoobesucher lernen nichts über die Bedürfnisse der Tiere. Heimische Wildvögel lassen sich auch in freier Natur beobachten.

PETAs Motto lautet in Teilen: Tiere sind nicht dazu da, dass sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.

[1] Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (1995): Mindestanforderungen an die Haltung von Greifvögeln und Eulen; https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Tiere/Tierschutz/Gutachten-Leitlinien/HaltungGreifvoegel.pdf?__blob=publicationFile&v=2. (20.12.2021).

[2] Scherzinger, Wolfgang (2017): Tierschutzrelevante Aspekte der Eulenhaltung; Eulen-Rundblick Nr. 67, S. 31–36. Online abrufbar unter: https://www.ageulen.de/doku.php?id=eulenschutz:eulenhaltung. (20.12.2021).

Ein Bild, das draußen, Baum, Gebäude, Boden enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

In „Anbindehaltung“ werden Greifvögel meist stunden- oder gar tagelang gefesselt. / © PETA Deutschland e.V.

Dieses und weitere Motive stehen hier zum Download zur Verfügung und können für die Berichterstattung verwendet werden.

Weitere Informationen:

PETA.de/Neuigkeiten/Anbindehaltung-Greifvögel

PETA.de/Themen/Falknerei/

PETA.de/Themen/Greifvogelparks/

Pressekontakt:

Julia Zhorzel, +49 711 860591-536, [email protected] 

Quelle : PETA.de

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