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Bad Wildbad / Stuttgart, 22. Juli 2022 – Geldstrafe und Tierhalteverbot für Tierquäler: Weil ein Mann einen HundMitte Januar wiederholt in die Enz, ein Fließgewässer mit starker Strömung warf, erhielt der Täter neben dem im Februar verhängten Tierhalteverbot nun auch eine Geldstrafe. Laut PETA vorliegenden Informationen muss der Mann 60 Tagessätze à 30 Euro leisten. Nachdem die Organisation Anfang Februar eine Whistleblower-Meldung samt Videomaterial erhielt, wandte sie sich umgehend an die zuständige Polizeibehörde und das Veterinäramt. Den alarmierten Behörden gelang es, den Hund noch am selben Tag zu retten. Zudem erstattete PETA Strafanzeige gegen den Mann bei der Staatsanwaltschaft Tübingen.
„Wir sind dankbar, dass die Behörden konsequent durchgegriffen haben, denn Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat“, so Peter Höffken, Fachreferent bei PETA. „Leider ereignen sich jeden Tag Fälle von Tierquälerei, die zu oft unentdeckt bleiben. Deshalb sind auch aufmerksame Menschen gefragt, die Auffälligkeiten direkt an Behörden oder Tierschutzvereine melden.“
Auf den PETA zugespielten Handyvideos ist zu sehen, wie ein Mann einen Hund wiederholt in den eiskalten Fluss wirft – auf einer der Aufnahmen sogar von einer Brücke. Der Täter filmte den Vorgang selbst, um einer anderen Person zu demonstrieren, was der Hund alles „kann“, und bezeichnet das Tier als „A*loch“. Der Hund kämpfte dabei merklich mit der Strömung und schaffte es kaum an den steilen Böschungen aus dem Gewässer.
Hintergrundinformationen
Tierquälerei ist eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Fachleute aus Psychologie und Justiz sind sich mittlerweile einig, dass Vergehen an Tieren unser aller Aufmerksamkeit verlangen. Denn der Aggressionsforscher Christoph Paulus von der Universität des Saarlandes weiß zu berichten: „Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“ [1] Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten klärt PETA in der Broschüre „Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei“ auf, die als Informationsquelle für Staatsanwaltschaften, die Richterschaft und Polizei sowie Angestellte im sozialen Bereich dient.
PETAs Motto lautet in Teilen: Tiere sind nicht dazu da, dass sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.
[1] PETA Deutschland e.V. (2018): Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei. https://www.peta.de/wp-content/uploads/2020/11/Broschuere-A5-Menschen_die-Tiere-quaelen-2019-04-print24.pdf
Weitere Informationen:
PETA.de/Neuigkeiten/Tierquälerei-Hund-Fluss
Tierquälerei.de
PETA.de/Staatsanwalt
PETA.de/ÜberPETA/Erfolge
Pressekontakt:
Julia Zhorzel, +49 711 860591-536, [email protected]
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