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Imsbach: Unbekannter erdrosselt Hund und entsorgt ihn in Plastiktüte – PETA bietet 1000 Euro Belohnung für Hinweise
Imsbach (Donnersbergkreis) / Stuttgart, 4. August 2023 – Tierquäler gesucht: Einer Polizeimeldung zufolge wurde am späten Abend des 28. Juli an einem Feldweg in Verlängerung der Bergstraße in Imsbach ein toter Hund gefunden. Offenbar hatte jemand den Vierbeiner mit einem Kabelbinder stranguliert und anschließend in einer grünen Plastiktüte entsorgt. Nun gab die Polizei neue Informationen bekannt. Demnach ist der Hund bereits seit drei bis vier Wochen nicht mehr am Leben. Zudem wurde eine Beschreibung des Vierbeiners veröffentlicht: Er ist etwa 45 Zentimeter hoch, möglicherweise älter und ein Mix mit überwiegend schwarzem, teils braunem und weißen Fell. Die Kriminalpolizei ermittelt nun zu dem Fall. Bisher sind keine sachdienlichen Hinweise bei der Polizei eingegangen. Diese werden bei der Polizeiinspektion Rockenhausen unter 06361-917-0 entgegengenommen.
PETA setzt Belohnung aus
Um den Fall aufzuklären, setzt PETA nun eine Belohnung in Höhe von 1000 Euro für Hinweise aus, die zur rechtskräftigen Verurteilung der tatverantwortlichen Person oder Personen führen. Wer etwas beobachtet oder anderweitig mitbekommen hat, wird gebeten, sich bei der Polizei oder telefonisch unter 0711-8605910 oder per E-Mail bei der Tierrechtsorganisation zu melden – auch anonym.
„Durch die Bekanntgabe des Aussehens des Hundes erhoffen wir uns wichtige Hinweise von Zeugen zu dem Fall. Denn wir möchten helfen aufzuklären, wer den Hund auf so grausame Weise getötet und dann wie Müll in einer Plastiktüte entsorgt hat“, so Monic Moll, Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei PETA. „Mit unserer Belohnungsauslobung wollen wir die Suche nach dem oder den Unbekannten unterstützen und Menschen für Übergriffe auf Tiere sensibilisieren. Wer Tiere quält, schreckt möglicherweise auch nicht vor Gewalttaten an Menschen zurück.“
Zusammenhang zwischen Gewalttaten an Menschen und Tieren
Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes, und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
Fachleute aus der Psychologie und Justiz sind sich mittlerweile einig, dass Vergehen an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Christoph Paulus von der Universität des Saarlandes sagt dazu: „Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“ [1] Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten klärt PETA in der Broschüre „Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei“ auf, die als Informationsquelle für Staatsanwaltschaften, die Richterschaft und Polizei sowie Angestellte im sozialen Bereich dient.
PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von misshandelten oder ausgesetzten Tieren aus, um bei der Ermittlung der Verantwortlichen zu helfen.
Das Motto der Tierrechtsorganisation lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. PETA setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.
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