Vereinfachte Regel bei Quarantäne-Entschädigung

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Die Entschädigung der Arbeitgeber bei einer Corona-Quarantäne ihrer Mitarbeiter wird vereinfacht. Künftig ist ein PCR- oder Schnelltestergebnis einer Teststelle als Nachweis ausreichend.

Quelle : Baden-Württemberg.de

Bilder: Titel Symbolbilder Baden-Württemberg by Pixabay.com / Baden-Württemberg.de

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