Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin verhandelt am 2. April 2025 über Volksbegehren „Berlin autofrei“

1st SECURITY SERVICE WERTHEIM ®
Berlin Television Tower Heaven Park  - Morgengry / Pixabay
Morgengry / Pixabay

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat

in dem Vorlageverfahren der Senatsverwaltung für Inneres und Sport auf Entscheidung über die Zulässigkeit des Antrags auf Einleitung des Volksbegehrens der Trägerin Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB) e.V. „Initiative Berlin autofrei“ – VerfGH 43/22 – für

Mittwoch, den 2. April 2025, 10.30 Uhr,

Termin zur mündlichen Verhandlung im Plenarsaal (Raum 240),
Gebäude des Kammergerichts, Elßholzstraße 30 – 33, 10781 Berlin-Schöneberg

anberaumt.

Das Volksbegehren ist auf den Erlass eines „Berliner Gesetzes für gemeinwohlorientierte Straßennutzung (GemStrG Bln)“ gerichtet. Der Senat von Berlin hält das Volksbegehren für unzulässig. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat den Antrag auf Einleitung des Volksbegehrens dem Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung über dessen Zulässigkeit vorgelegt.

Modalitäten für die Berichterstattung

Eine Akkreditierung ist nicht erforderlich.

Es wird gebeten, die „Rahmenbedingungen des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin für Vertreter der Presse sowie der Hörfunk- und Fernsehanstalten“ zu beachten, die im Internet unter www.berlin.de/gerichte/sonstige-gerichte/verfassungsgerichtshof/ pressemitteilungen/ abrufbar pressemitteilungen/ abrufbar sind.

Quelle : Berlin.de

Bilder: Titel Symbolbilder Berlin by Pixabay.com / Berlin.de

Faktencheck: Tauben sind keine Ratten der Lüfte!

S RAY PreSale Store