Aus der Sitzung des Senats am 7. Februar 2023:
Der Senat hat heute auf Vorlage des Senators für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Stephan Schwarz, die Verlängerung des Programms „Liquiditätshilfen Energie“ bis zum 31. Dezember 2023 beschlossen.
Das Land Berlin hatte das maßgeschneiderte Darlehensprogramm im Umfang von 100 Mio. Euro im vergangenen Oktober gemeinsam mit der Investitionsbank Berlin (IBB) zügig aufgestellt, um die Berliner Wirtschaft in der Energiekrise zu unterstützen. Die Hilfen sind an Unternehmen, Selbständige und Freiberufler:innen gerichtet, die durch gestiegene Energiekosten mit Liquiditätsengpässen konfrontiert und in ihrer Geschäftstätigkeit gefährdet sind. Ursprünglich war die Laufzeit des Programms bis zum 31. März 2023 vorgesehen. Aufgrund der anhaltend schwierigen weltpolitischen Lage und den damit verbundenen Auswirkungen auf den Energiemarkt wurde diese nun bis zum Ende des Jahres verlängert. Die Unterstützung wird in Form von zinsvergünstigten Darlehen bis zu 1 Mio. Euro geleistet, die bei der Investitionsbank Berlin (IBB) beantragt werden können. Dabei können zwei Jahre tilgungsfrei gestellt werden.
Stephan Schwarz, Senator für Wirtschaft, Energie und Betriebe, betont: „Die Berliner Wirtschaft hat sich trotz vielfältiger Herausforderungen im vergangenen Jahr als sehr resilient erwiesen. Dennoch können Unternehmen durch die weiterhin sehr krisenhafte Weltlage unverschuldet in akute finanzielle Engpässe geraten. Mit der Verlängerung des Programms schaffen wir für solche Situationen die notwendige Sicherheit für unsere Unternehmen.“
Die Antragstellung erfolgt weiter digital über die Investitionsbank Berlin unter: www.ibb.de/energiekrise.
Die Antragsvoraussetzungen bleiben erhalten. Voraussetzung für die Antragstellung im Darlehensprogramm „Liquiditätshilfen Energie“ ist ein Nachweis über eine mindestens Verdopplung der Energiekosten zwischen 2021 und 2023. Antragsberechtigte müssen bereits mehr als drei Jahre am Markt existieren und eine Betriebsstätte in Berlin haben. Die Darlehen entsprechen den Vorgaben des Beihilferechts und basieren auf den Leitlinien der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten. Die Darlehen von bis zu einer Mio. Euro sind in der Regel innerhalb von fünf Jahren zu einem vergünstigten Zinssatz zurückzuzahlen. Eine Kofinanzierung und ein Sanierungskonzept sind zwingend erforderlich. Ausgeschlossen sind Unternehmen des Steinkohlebergbaus, der Stahlindustrie, Finanzinstitute, Land- und Forstwirtschaftsbetriebe, Fischereibetriebe, Wohnungsbauunternehmen, Bauträger und Baugewerbeunternehmen.
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