Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg – Neue Verfahren zur Coronaverordnung – Fitnessstudio, ein Tattoostudio und Privatpersonen u.a.

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Judge Hammer Judgement Court
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Neue Verfahren zur Coronaverordnung

 

Datum: 02.11.2020

Kurzbeschreibung: Beim VGH sind bisher 11 Verfahren zur neuen Coronaverordnung der Landes-regierung eingegangen, davon 10 Eilanträge. Antragsteller sind u.a. Hotels, Spielhallen, ein Restaurant, ein Fitnessstudio, ein Tattoostudio und Privatper-sonen.

Der VGH beabsichtigt, zügig über die Anträge zu entscheiden.

Hinweis:

Auskünfte zum genauen Entscheidungszeitpunkt oder zur Identität der Antragsteller können nicht gemacht werden. Telefonische Anfragen können derzeit nicht beantwortet werden. Die Beantwortung schriftlicher Anfragen erfolgt sobald als möglich, kann aber länger dauern als gewohnt.

Quelle :Verwaltungsgericht

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