Veterinäramt Burgenlandkreis unter den tierfreundlichsten Veterinärbehörden Deutschlands

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Veterinäramt sorgt für Ende widerrechtlicher Tiertombola

Teuchern / Stuttgart, 15. Januar 2019 – Top oder Flop? PETA hat die besten und schlechtesten deutschen Veterinärbehörden 2018 gekürt. Berücksichtigt wurden Ämter, die bei ihrer Arbeit besonders positiv oder negativ aufgefallen waren, nachdem sie von der Tierrechtsorganisation über einen Missstand informiert wurden.

Das Veterinäramt Burgenlandkreis befindet sich unter den tierfreundlichsten Ämtern 2018. In Teuchern in Sachsen-Anhalt fand im Rahmen eines Parkfests jedes Jahr eine Tombola statt, bei der diverse Kleintiere und Vögel verlost wurden. Oftmals wurden auch Tiere an Menschen abgegeben, die sich vermutlich vorher keine ausreichenden Gedanken über die Aufnahme eines tierischen Mitbewohners gemacht hatten. Das Verlosen von Tieren ist jedoch gemäß § 3 Nr. 12 des Tierschutzgesetzes verboten, wenn eine artgemäße Unterbringung nicht sichergestellt ist. Zudem berichteten Augenzeugen, dass Tiere nach der Tombola häufig ausgesetzt wurden, was ebenfalls gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Das Veterinäramt Burgenlandkreis hat den Fall auf PETAs Aufforderung hin überprüft und dafür gesorgt, dass der Veranstalter in Zukunft keine Tiertombola mehr durchführen wird.

„Die Aufnahme eines Lebewesens muss immer gut überlegt sein. Tiere sind Individuen mit eigenen Gefühlen und Bedürfnissen – und keine Gegenstände, die man einfach so verlosen kann“, so Jana Hoger, Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei PETA. „Das Veterinäramt Burgenlandkreis hat vorbildlich gehandelt.“

Veterinärämter sind für die Überwachung und den Vollzug des Tierschutzgesetzes in Deutschland zuständig. PETA meldet den Behörden jeden Monat zahlreiche Fälle von Tierquälerei und kontrolliert, ob und wie die Behörden daraufhin im Sinne des Tierschutzgesetzes tätig werden. Während in vielen Fällen in Zusammenarbeit mit Amtstierärzten sehr gute Erfolge für die Tiere erzielt werden, gibt es noch immer zu viele Behörden, die das Tierschutzgesetz und die entsprechenden Verordnungen und Richtlinien nicht umsetzen.

Seit 2012 kürt die Tierrechtsorganisation jährlich die aus Tierschutzsicht positiv oder negativ aufgefallenen Veterinärämter. Im Ranking wird stets die gesamte Behörde genannt, auch wenn oftmals einzelne Amtstierärzte positiv oder negativ hervorstachen.

Zeugen von Tierquälerei sollten sich an die zuständige Veterinärbehörde ihrer Stadt oder ihres Landkreises wenden. Beobachtungen sollten detailliert und sachlich zusammengefasst werden. Besonders hilfreich ist Bild- und Videomaterial. Empfehlung von PETA: Nach der Meldung beim Veterinäramt unbedingt so lange nachhaken, bis der Missstand beseitigt ist. Das kann ermüdend sein, ist aber oft die einzige Chance für das jeweilige Tier. Eine Übersicht mit ausführlichen Tipps, wie Zeugen gegen Tierquälerei vorgehen können, gibt es unter PETA.de/Whistleblower.


In Zukunft werden in Teuchern keine Tiere mehr verlost. / © PETA
 
Das Motiv kann hier heruntergeladen werden.
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Veterinaeraemter-2018
PETA.de/Veterinaeraemter-2017
PETA.de/Whistleblower

Kontakt:
Carolin von Schmude, +49 711 860591-528, CarolinVS@peta.de

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Quelle : PETA.de

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