Nach § 36 Abs. 1 des Abstimmungsgesetzes ist ein Gesetzentwurf durch Volksentscheid angenommen, wenn die Mehrheit der Teilnehmenden und zugleich mindestens 25 % der Stimmberechtigten zustimmt. Im Zuge des Volksentscheids „Berlin 2030 klimaneutral“ haben 50,9 % der Teilnehmenden und zugleich 18,2 % der Abstimmungsberechtigten mit Ja gestimmt. Das Quorum lag bei 607.518 Abstimmungsberechtigten. Mindestens so viele Ja-Stimmen wären für die Annahme des Gesetzentwurfs notwendig gewesen.
Landesabstimmungsleiter Stephan Bröchler: „Ich stelle fest, dass die für den Volksentscheid geltenden Vorschriften beachtet worden sind und dass der Volksentscheid „Berlin 2030 Klimaneutral“ nicht zustande gekommen ist.“
Das endgültige Ergebnis des Volksentscheids wird am 14. April 2023 im Amtsblatt für Berlin veröffentlicht. Die Ergebnispräsentation sowie zusätzliche Informationen zum Volksentscheid vom 26. März 2023 sind im Internetangebot des Landeswahlleiters veröffentlicht.
Auf dem YouTube-Kanal des Landeswahlleiters finden Sie auch das neue Video des Landeswahlleiters für Berlin, das über aktuelle Themen der Landeswahlleitung informiert.
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