Ab morgen, den 22.03.2023 0:00 Uhr, können Abstimmungsscheine nicht mehr über den „elektronischen Abstimmungsscheinantrag“, der seit Beginn des Abstimmungszeitraumes am 13.02.2023 auf der Seite des Landeswahlleiters zur Verfügung gestellt wurde, beantragt werden. Die Abschaltung der Onlinebeantragung erfolgt, analog zu anderen Wahl- und Abstimmungsereignissen, da aufgrund von zu erwartenden Bearbeitungs- und Postlaufzeiten der Rücklauf der ausgefüllten Unterlagen ab diesem Zeitpunkt gefährdet ist.
Landesabstimmungsleiter Prof. Dr. Stephan Bröchler: „Die ausgefüllten Briefabstimmungsunterlagen müssen bis zum Sonntag, den 26. März 2023, 18.00 Uhr, beim zuständigen Bezirkswahlamt eingegangen sein, damit diese noch zur Auszählung gelangen.“
Bitte wenden Sie sich ab 22. März 2023 direkt an das für Sie zuständige Bezirkswahlamt, falls Sie am Abstimmungstag verhindert sind und vorher noch kurzfristig per Brief abstimmen wollen. Als komfortable Möglichkeit hierfür bieten sich die bezirklichen Briefabstimmungsstellen an, deren Öffnungszeiten auf der Website des Landeswahlleiters veröffentlicht sind.
Am Freitag, dem 24.03.2023, gelten Sonderöffnungszeiten der Briefabstimmungsstellen. An diesem Tag wird es in mindestens einer Briefabstimmungsstelle pro Bezirk möglich sein, noch bis 18:00 Uhr einen Abstimmungsschein zu beantragen.
Abstimmungsberechtigte, die Briefabstimmungsunterlagen angefordert, aber ihre Abstimmungsbriefe bisher nicht zurückgeschickt haben, sollten dafür ab Freitag, den 24. März, nicht mehr den Postweg wählen.
Wer sichergehen will, dass der Abstimmungsbrief noch rechtzeitig beim Bezirkswahlamt eintrifft, sollte ihn selbst dorthin bringen oder eine Vertrauensperson bitten, das zu übernehmen. Die Anschrift des zuständigen Bezirkswahlamtes ist auf dem roten Wahlbrief vermerkt.
Abstimmungsberechtigten, die Briefabstimmungsunterlagen angefordert, aber ihre Abstimmungsbriefe bisher nicht erhalten haben, wird geraten sich umgehend mit ihrem Bezirkswahlamt in Verbindung zu setzen. Wenn Briefabstimmungsunterlagen ausgestellt wurden, kann im Abstimmungslokal nur noch unter Vorlage des Abstimmungsscheins, der den Abstimmungsunterlagen beiliegt, abgestimmt werden. Betroffene müssen glaubhaft versichern, dass Ihnen der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist. Dies ist bis Samstag, den 25. März, 12 Uhr, möglich. Das zuständige Bezirkswahlamt stellt in diesen Fällen einen Ersatzwahlschein ausstellen. Verlorene Wahlscheine werden jedoch nicht ersetzt.
Landesabstimmungsleiter Stephan Bröchler weist zudem auf die Zeitumstellung am Abstimmungstag hin. Die Uhren werden um 2:00 Uhr um eine Stunde vorgestellt. Dies führt dazu, dass die Abstimmungslokale auch entsprechend eine Stunde früher öffnen und schließen werden.
Stephan Bröchler: „Bitte beachten Sie dies bei der Planung Ihres Urnengangs, damit sie nicht vor verschlossenen Türen stehen.“
Zusätzliche Informationen zum Volksentscheid am 26. März 2023 sind im Internetangebot des Landeswahlleiters veröffentlicht.
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