Weitere Parkplatzflächen für mehr Ladepunkte: Baden-Württemberg.de

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Der Erstbekunder wird anschließend aufgefordert, innerhalb einer Frist von einem Monat ein Grobkonzept bezüglich seines Vorhabens einzureichen. Das Konzept sollte das geplante Vorhaben klar darstellen und folgende Informationen enthalten: eine Hintergrundkarte, eingezeichnete Parkstände (bei fehlenden Markierungen eine grobe Einteilung), die erwartete Frequentierung des Parkplatzes, das Ladekonzept sowie das erwartete Kundenprofil (Business Model), den Standort und die Anzahl der Ladepunkte, technische Informationen zu den Ladepunkten, den Verlauf und Anschluss der Kabel an den Netzknoten, sonstige Ausstattungen, sowie gegebenenfalls weitere relevante Informationen. Die im FlächenTOOL angegebene Anzahl möglicher Stellplätze stellt die maximale Stellplatzanzahl dar. Wenn aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen an weniger Stellplätzen Ladesäulen errichtet werden können, ist dies mitzuteilen. Sollten Sie vom Netzbetreiber innerhalb der gesetzten Frist von einem Monat keine Auskunft bezüglich des Netzanschlusses erhalten, kann diese Information nachgereicht werden.

Quelle : Baden-Württemberg.de

Bilder: Titel Symbolbilder Baden-Württemberg by Pixabay.com / Baden-Württemberg.de

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