Die Stadt Wertheim veröffentlichte in ihrer Facebookseite:
„Die Maskenpflicht in der Fußgängerzone gilt seit heute nicht mehr. Der Landkreis hat seine Allgemeinverfügung mit dieser Sonderregelung aufgehoben. Das bleibt: Die Maske muss im Freien immer dann getragen werden, wenn der Abstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.“
Quelle: Wertheim.de auf Facebook , 04.11.2020