Ein neuer Fall einer Coronavirus-Infektion bestätigt (Zahlen 30. April) – 262 Patienten wieder genesen
Im Main-Tauber-Kreis wurde am Donnerstag, 30. April, ein neuer Fall einer Coronavirus-Infektion bestätigt. Damit liegt die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen bei 359. Die neu infizierte Person befindet sich in stationärer Isolation. Die Kontaktpersonen werden ermittelt. Für sie wird häusliche Isolation angeordnet und zudem eine Testung veranlasst.
Die 359 Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 0, Assamstadt: 4, Bad Mergentheim: 118, Boxberg: 17, Creglingen: 17, Freudenberg: 4, Großrinderfeld: 9, Grünsfeld: 12, Igersheim: 23, Külsheim: 8 (+1), Königheim: 3, Lauda-Königshofen: 27, Niederstetten: 32, Tauberbischofsheim: 24, Weikersheim: 31, Werbach: 6, Wertheim: 20 und Wittighausen: 4.
Ein weiterer Todesfall bestätigt
Vom Gesundheitsamt wurde am Donnerstag ein weiterer Todesfall bestätigt, bei dem ein positiver Befund auf das Coronavirus vorlag. Es handelt sich um einen unter 60-jährigen Mann. Damit sind im Main-Tauber-Kreis mittlerweile acht Menschen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verstorben. „Unser Mitgefühl gilt den Verwandten, Bekannten und Freunden des Verstorbenen“, erklärte Landrat Reinhard Frank.
262 Patienten wieder genesen
Von den infizierten Personen im Main-Tauber-Kreis sind inzwischen 262 wieder genesen. Sie verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen: Assamstadt: 4, Bad Mergentheim: 82, Boxberg: 4, Creglingen: 13, Freudenberg: 4, Großrinderfeld: 9, Grünsfeld: 8, Igersheim: 17, Külsheim: 3, Königheim: 3, Lauda-Königshofen: 17, Niederstetten: 28, Tauberbischofsheim: 19, Weikersheim: 28, Werbach: 6, Wertheim: 16, Wittighausen: 1.
Friseure öffnen am Montag wieder
Friseurbetriebe dürfen ab Montag, 4. Mai, wieder ihre Dienstleistungen anbieten. Das Wirtschaftsministerium und das Sozialministerium Baden-Württemberg haben in Hinblick darauf eine gemeinsame Richtlinie zu den Hygiene- und Schutzmaßnahmen in Friseurbetrieben veröffentlicht. Sie sieht unter anderem Vorgaben zu den Abläufen bei der Terminvergabe, zur Verwendung von Schutzmasken und zu den erforderlichen Reinigungsintervallen vor.
Kundinnen und Kunden müssen während des Aufenthalts im Friseursalon eine Mund-Nasen-Bedeckung (sogenannte Community-Maske) tragen. Die Anwesenheit von Begleitpersonen ist nur bei Kunden gestattet, die auf eine Betreuung angewiesen sind. Den Beschäftigten sind Medizinische Mund-Nasen-Schutzmasken (MNS, EN14683) zur Verfügung zu stellen. Aufgrund noch eingeschränkter Verfügbarkeit von MNS kann vorübergehend auch ersatzweise eine Community-Maske akzeptiert werden. Zur Reduzierung des Infektionsrisikos sollten beispielsweise bei Schichtbetrieb feste Arbeitsteams je Schicht festgelegt werden, um wechselnden Kontakt innerhalb des Betriebs zu reduzieren.
Nach jeder Bedienung einer Kundin oder eines Kunden ist der Friseurstuhl zu reinigen und das Friseurwerkzeug zu desinfizieren. Konkrete Vorgaben zu Reinigungsintervallen von Pausenräumen sind ebenso enthalten wie die Pflicht zur Bereitstellung von ausreichend Waschgelegenheiten für die Beschäftigten. Während der Tätigkeiten, wie zum Beispiel Schneiden oder Färben, ist die Kommunikation mit der Kundschaft auf ein Minimum zu beschränken und darf nur mit Blickkontakt über den Spiegel erfolgen. Die direkte Kommunikation ist nicht zulässig.
Die Terminvergabe darf nur per Telefon oder online erfolgen. Bei der Taktung der Termine ist zu berücksichtigen, dass der Sicherheitsabstand von eineinhalb Metern in den Warte- und Dienstleistungsbereichen stets eingehalten werden kann.
Dokumente
- Gemeinsame Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau und des Ministeriums für Soziales und Integration zur Eindämmung von Übertragungen mit dem Corona-Virus (SARS-Cov-2) in Friseurbetrieben PDF, 77 kB 30.04.2020
Bildergalerie Abrissparty Tauberbrücke Wertheim + Video , 12.03.2016