15 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion (Zahlen 4. August) – Land gibt bis zu 200 Millionen Euro für Förderprogramm Invest BW frei
Im Main-Tauber-Kreis wurden am Mittwoch, 4. August, 15 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt. Die betroffenen Personen leben im Gebiet der Städte und Gemeinden Külsheim, Tauberbischofsheim und Wertheim. Sie befinden sich in häuslicher Isolation. Es handelt sich in 13 Fällen um Kontaktpersonen zu bereits bekannten Fällen. Für ihre Kontakte wurde Quarantäne angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 5234.
70 Personen aktiv von Infektion betroffen
Die Zahl der Genesenen erhöht sich um eine Person und liegt nun bei 5074. Somit sind derzeit 70 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 0, Assamstadt: 0, Bad Mergentheim: 8, Boxberg: 0, Creglingen: 2, Freudenberg: 0, Großrinderfeld: 1, Grünsfeld: 0, Igersheim: 0, Königheim: 0, Külsheim: 19 (+6), Lauda-Königshofen: 1, Niederstetten: 0, Tauberbischofsheim: 4 (+2), Weikersheim: 3, Werbach: 0, Wertheim: 32 (+7) und Wittighausen: 0.
Klasse des Beruflichen Schulzentrums Wertheim in Quarantäne
Aufgrund eines positiven PCR-Testergebnisses bei den Schülerinnen und Schülern musste eine Klasse des Beruflichen Schulzentrums Wertheim in Quarantäne verfügt werden.
Sieben weitere Delta-Mutationen nachgewiesen
Bei sieben Infektionsfällen der vergangenen Tage wurde durch nachträgliche Typisierung der Laborprobe die Delta-Variante des Coronavirus nachgewiesen. Nunmehr wurde bei insgesamt 1193 Fällen im Kreis eine Virusmutation festgestellt.
Sieben-Tage-Inzidenz laut LGA am Dienstag bei 28,7
Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Main-Tauber-Kreis am Dienstag, 3. August, nach Angaben des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg bei 28,7. Sie beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (28. Juli bis 3. August) je 100.000 Einwohner. Der aktuelle Wert für Mittwoch, 4. August, kann ab etwa 18 Uhr im Lagebericht des LGA unter www.gesundheitsamt-bw.de abgerufen werden.
Land fördert einzelbetriebliche Innovationsvorhaben
Die Landesregierung unterstützt mit dem Förderprogramm Invest BW auch zukünftig gezielt einzelbetriebliche Innovationsvorhaben. Der Ministerrat hat kürzlich für die Fortschreibung des Programms eine zweite Tranche von bis zu 200 Millionen Euro bereitgestellt. Aus Sicht des Wirtschaftsministeriums wird damit ein starkes Zeichen gesetzt, dass das Land die Unternehmen massiv bei der Ausschöpfung ihres Innovationspotenzials unterstützt, damit sie wirtschaftlich gestärkt aus der Corona-Pandemie kommen. Innovationsanstrengungen seien ein zentraler Hebel zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie. Wie im Koalitionsvertrag festgelegt, werde das Förderprogramm künftig gezielt auf Start-ups und den Mittelstand zugeschnitten, um die Entwicklung neuer Produkte, Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle voranzutreiben.
Die weiteren Mittel sollen die große Programmnachfrage decken und noch mehr marktgängige Innovationsvorhaben der experimentellen Entwicklung gezielt unterstützen. Für Einzelvorhaben können künftig Zuschüsse von bis zu einer Million Euro und für Verbundvorhaben bis zu drei Millionen Euro gewährt werden. So soll eine starke konjunkturelle Hebelwirkung erzielt und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nachhaltig gestärkt werden. Zugleich möchte das Land einen wichtigen Beitrag leisten, um Wertschöpfung und Arbeitsplätze in Baden-Württemberg zu halten.
Der Ministerrat hatte am 15. Dezember 2020 Invest BW als das größte branchenoffene einzelbetriebliche Innovations- und Investitionsförderprogramm in der Geschichte des Landes beschlossen und in einer ersten Tranche 150 Millionen Euro für die einzelbetriebliche Förderung und für Maßnahmen zur Stärkung des Forschungsstandortes BW beschlossen. Die Nachfrage nach dem Förderprogramm ist seit Programmstart ungebrochen hoch und bestätigt den großen Bedarf der Unternehmen. Nach der ersten Förderbekanntmachung von Januar bis April 2021 sind insgesamt 346 Anträge mit einem Fördervolumen von 159 Millionen Euro eingegangen, womit Innovations- und Investitionsvorhaben bis zu 494 Millionen Euro umgesetzt werden sollen. Nachdem die verfügbaren Fördermittel aus der ersten Tranche bereits deutlich überzeichnet waren, musste am 16. April 2021 eine vorübergehende Antragspause eingelegt werden.
Für die Fortschreibung von Invest BW stehen bis Ende 2022 nun insgesamt weitere 200 Millionen Euro aus der Rücklage „Zukunftsland BW – Stärker aus der Krise“ zur Verfügung. Nach dem Ende der Antragspause soll voraussichtlich im Herbst eine Antragstellung mit angepassten Förderkonditionen wieder möglich sein.
In der Innovationsförderung sollen bis Ende 2022 regelmäßige technologieoffene und auch missionsorientierte Förderaufrufe ausgeschrieben werden. Antragsberechtigt sind weiterhin Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe aus Baden-Württemberg, bei Verbundvorhaben auch gemeinsam mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen aus Baden-Württemberg. Die Fördersätze sind abhängig von der Unternehmensgröße und werden unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung für die experimentelle Entwicklung festgelegt. KMU erhalten hierbei besonders attraktive Förderkonditionen. Der Umsetzungszeitraum der Förderprojekte soll maximal 24 Monate betragen.
Wie im Koalitionsvertrag angekündigt, wird die Investitionsförderung auf Vorhaben von übergeordneter volkswirtschaftlicher Bedeutung begrenzt. Hierzu wird es zunächst keinen weiteren Förderaufruf geben. Die Antragstellung und weitere Förderbedingungen werden in den Förderaufrufen des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus veröffentlicht. Nach der noch einzuholenden Zustimmung des Finanzausschusses des Landtags soll die Antragstellung zeitnah wieder möglich sein. Ein erster Förderaufruf soll spätestens im Herbst 2021 auf der Internetseite www.invest-bw.de des beauftragten Projektträgers „VDI/VDE Innovation + Technik GmbH“ veröffentlicht werden.
Quelle: Landkreis Main-Tauber
https://wertheim24.de/wir-werden-alle-sterben-es-gibt-kein-mittel-dagegen/