Wertheim / Main-Tauber-Kreis: 22 Covid-Infektionen – Inzidenz 58,8 – Kontrollen in Clubs und Diskotheken – 01.10.2021

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Aktive Fälle von Coronavirus-Infektionen im Main-Tauber-Kreis, aufgeschlüsselt nach Städten und Gemeinden (Stand: 1. Oktober, 13.30 Uhr).

22 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion (Zahlen 1. Oktober) – Kontrollen in Clubs und Diskotheken

Im Main-Tauber-Kreis wurden am Freitag, 1. Oktober, insgesamt 22 Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt. Die betroffenen Personen leben im Gebiet von acht Städten und Gemeinden des Landkreises. Die neu Infizierten befinden sich in häuslicher Isolation. Es handelt sich in mindestens 15 Fällen um Kontaktpersonen zu bekannten Fällen. Für die Kontakte der neu Infizierten wurde Quarantäne angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 5947.

128 Personen aktiv von Infektion betroffen

Die Zahl der Genesenen steigt um 15 Personen auf 5728. Somit sind derzeit 128 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Sie verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 1, Assamstadt: 2 (+2), Bad Mergentheim: 44 (+2), Boxberg: 10, Creglingen: 7 (+3), Freudenberg: 2, Großrinderfeld: 1, Grünsfeld: 0, Igersheim: 4 (+2), Königheim: 2 (+1), Külsheim: 9, Lauda-Königshofen: 12 (+1), Niederstetten: 1, Tauberbischofsheim: 2, Weikersheim: 16 (+7), Werbach: 0, Wertheim: 15 (+4) und Wittighausen: 0.

Indikatoren für das Pandemie-Geschehen laut LGA am Donnerstag

Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Main-Tauber-Kreis am Donnerstag, 30. September, nach Angaben des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg (LGA) bei 58,8. Sie beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (24. bis 30. September) je 100.000 Einwohner. Die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz für Baden-Württemberg lag bei 2,29. Sie beschreibt die Zahl der Menschen, die in den vergangenen sieben Tagen in Baden-Württemberg mit COVID-19 ins Krankenhaus eingeliefert wurden, je 100.000 Einwohner. Die Auslastung der Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten (AIB) in Baden-Württemberg lag bei 185.

Die aktuellen Werte für Freitag, 1. Oktober, können ab etwa 18 Uhr im Lagebericht des LGA unter www.gesundheitsamt-bw.de abgerufen werden.

Aktive Fälle von Coronavirus-Infektionen im Main-Tauber-Kreis, aufgeschlüsselt nach Städten und Gemeinden (Stand: 1. Oktober, 13.30 Uhr).

Vier weitere Mutationen nachgewiesen

Bei vier Infektionsfällen der vergangenen Tage wurde durch nachträgliche Typisierung der Laborproben die Delta-Variante des Coronavirus nachgewiesen. Nunmehr wurde bei insgesamt 1752 Fällen im Kreis eine Virusmutation festgestellt.

Verstöße können Bußgelder oder Strafanzeige nach sich ziehen

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ortspolizeibehörden werden am Samstag, 2., und Sonntag, 3. Oktober, verstärkt in Clubs und Diskotheken sein, um die Hygienekonzepte zu kontrollieren. Sie werden dabei im Einzelfall von der Landespolizei unterstützt. Mit dieser Schwerpunktaktion wollen das Sozial- und das Innenministerium sowie die Kommunen auf die Einhaltung der Corona-Verordnung aufmerksam machen. Es soll sichergestellt werden, dass sich die Menschen nach wie vor an die Vorgaben der Corona-Verordnung halten und die Clubs und Diskotheken ihre Hygienekonzepte beachten.

Der Herbst, in dem sich die Menschen vor allem innen aufhalten, habe begonnen. In den aktuellen Corona-Verordnungen ermögliche das Land viele Freiheiten. Gerade deswegen sei es wichtig, dass sich alle an die Regeln halten, um den bisherigen Erfolg bei der Bekämpfung der Pandemie nicht zu gefährden. Die Gesellschaft müsse jetzt zusammenhalten, teilte das Ministerium mit.

Jede und jeder Einzelne habe die Verantwortung dafür, dass die vierte Welle möglichst klein gehalten werde. Die Schwerpunktaktion in den Clubs solle niemanden verunsichern, sondern vielmehr sensibilisieren und ermahnen, in dieser Phase der Pandemie nicht unvorsichtig zu werden. Wer sich an die Regeln hält, habe nichts zu befürchten. Ein Verstoß gegen die Corona-Verordnung sei bußgeldbewehrt und könne gegebenenfalls sogar eine Strafanzeige nach sich ziehen. Wer sich nicht an die Regeln hält, gefährde die Gesundheit von allen. Da das Infektionsrisiko in Clubs besonders hoch eingeschätzt wird, sei eine Öffnung nur unter strengen Auflagen und beim Vorliegen eines vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (DEHOGA) gemeinsam mit der Clubszene erarbeiteten Hygienekonzepts möglich. Dieses ist unter www.dehogabw.de/hygienekonzept-clubs abrufbar.

Quelle: Main-Tauber-Kreis.de

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