Wertheim / Main-Tauber-Kreis: 30 Coronavirus-Infektionen – Förderung ausgeweitet ! – Inzidenz 97,4 – Zahlen 01./02.05.2021

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Aktive Fälle von Coronavirus-Infektionen im Main-Tauber-Kreis, aufgeschlüsselt nach Städten und Gemeinden (Stand: 2. Mai, 15.30 Uhr)

30 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion (Zahlen 1./2. Mai) – Tilgungszuschuss wird mit verbesserten Konditionen fortgeführt

Im Main-Tauber-Kreis wurden am Wochenende insgesamt 30 Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt, davon 25 am Samstag, 1. Mai, und fünf am Sonntag, 2. Mai. Die von den neuen Infektionsfällen betroffenen Personen leben im Gebiet von acht Städten und Gemeinden und befinden sich in häuslicher Isolation. Es handelt sich in mindestens 19 Fällen um Kontaktpersonen zu bereits bekannten Fällen sowie um drei Personen, die aus einem Hochinzidenzgebiet im Ausland zurückgekehrt sind. Für die Kontaktpersonen der neu Infizierten wird, sofern noch erforderlich, Quarantäne angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 4762.

22 weitere Personen genesen

Inzwischen sind 22 weitere und damit insgesamt 4346 Personen wieder genesen. Somit sind derzeit 331 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen (Zahl neuer Fälle jeweils in Klammern): Ahorn: 2, Assamstadt: 5, Bad Mergentheim: 75 (+3), Boxberg: 20, Creglingen: 10 (+2), Freudenberg: 17 (+1), Großrinderfeld: 6, Grünsfeld: 12 (+1), Igersheim: 2, Königheim: 3, Külsheim: 26 (+1), Lauda-Königshofen: 27, Niederstetten: 13 (+1), Tauberbischofsheim: 31 (+7), Weikersheim: 5, Werbach: 1, Wertheim: 74 (+14) und Wittighausen: 2.

27 weitere Fälle von Virus-Mutationen nachgewiesen

Bei 27 weiteren der in den vergangenen Tagen gemeldeten Infektionsfälle im Main-Tauber-Kreis wurde durch nachträgliche Typisierung der Laborproben eine Mutation des Coronavirus nachgewiesen. Es handelt sich in allen Fällen um die britische Variante (B.1.1.7). Nunmehr wurde bei insgesamt 835 Fällen im Kreis eine Virusmutation festgestellt.

Sieben-Tage-Inzidenz laut RKI am Sonntag bei 97,4

Die Sieben-Tage-Inzidenz lag am Sonntag, 2. Mai, nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) bei 97,4. Sie beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen je 100.000 Einwohner. Das RKI bezeichnet diese Zahl bereits als Wert für Sonntag. Dies kann den maßgeblichen Tabellen entnommen werden, die unter www.rki.de/inzidenzen abrufbar sind. Danach lag die Sieben-Tages-Inzidenz im Main-Tauber-Kreis laut RKI doch erst am Donnerstag und nicht, wie ursprünglich berichtet, bereits am Mittwoch unter 100. Wenn der Wert fünf Werktage in Folge unter 100 liegt, entfallen die schärferen Regelungen der Bundesnotbremse am übernächsten Tag. Da der 1. Mai ein Feiertag war, können die Regelungen der Bundesnotbremse im Main-Tauber-Kreis somit frühestens am Freitag, 7. Mai, wegfallen. Steigt die Inzidenz in der Zwischenzeit nur einen Werktag lang über 100, endet die Zählung der erforderlichen fünf Werktage. Sie beginnt dann wieder von vorne, sobald der Wert erneut an einem Werktag unter die Schwelle von 100 sinkt.

Aktive Fälle von Coronavirus-Infektionen im Main-Tauber-Kreis, aufgeschlüsselt nach Städten und Gemeinden (Stand: 2. Mai, 15.30 Uhr)

Förderung wird auf weitere betroffene Dienstleistungszweige ausgeweitet

Der Tilgungszuschuss Corona für das Schaustellergewerbe und die Marktkaufleute, die Veranstaltungs-, Messe- und Eventbranche sowie das Taxi- und Mietwagengewerbe wird im Jahr 2021 mit deutlich verbesserten Förderbedingungen fortgeführt. Das hat der Ministerrat beschlossen. Ziel ist es, Insolvenzen abzuwenden und Existenzen zu sichern. Für das Programm stehen bis Juni 2021 rund 37,6 Millionen Euro zur Verfügung.

Wie das Wirtschaftsministerium hierzu erklärte, stehe man auch weiterhin an der Seite der Dienstleistungsbetriebe. Sie seien von der Corona-Pandemie besonders hart getroffen. Durch die fortdauernden Schließungen der vergangenen Monate befänden sich viele Betriebe in einer existenzgefährdenden Situation. Hinzu komme die fehlende Planungssicherheit. Es lasse sich schlicht nicht sagen, wann insbesondere in der Messe-, Veranstaltungs- und Eventbranche sowie im Schaustellergewerbe und bei den Marktkaufleuten mit einer deutlichen Erholung der wirtschaftlichen Lage gerechnet werden kann. Anders als in vielen anderen Branchen seien die entgangenen Umsätze auch nicht nachholbar.

Im verlängerten Programm wird beispielsweise die maximale Förderhöhe von bislang 150.000 Euro auf 300.000 Euro pro Betrieb verdoppelt. Der Fördersatz auf Tilgungsraten wird von Januar 2021 bis Juni 2021 von 40 auf 50 Prozent erhöht – also um ein Viertel im Vergleich zum Tilgungszuschuss 2020. Für das Taxi- und Mietwagengewerbe wird der Tilgungszuschuss Corona von maximal zwei auf bis zu vier Fahrzeuge ebenfalls verdoppelt.

Im Vergleich zum Vorgängerprogramm sollen weitere von der Corona-Krise hart betroffene Dienstleistungszweige des Sports und der Unterhaltung einbezogen werden. Dazu zählen zum Beispiel Betreiber von Sportanlagen, Freizeit- und Sportzentren, Wintersportanlagen, Skilifts oder Fitnessstudios sowie von Beispiel Vergnügungs- und Erlebnisparks.

Das Landesförderprogramm Tilgungszuschuss Corona II schließt wie das Vorgängerprogramm auch für das Jahr 2021 eine Förderlücke in der Überbrückungshilfe III. Die Unternehmen werden mit einem direkten Zuschuss zu den Tilgungsraten für betriebliche Kredite, für Raten aus Mietkaufverträgen und Leasingverträgen („Finanzierungsleasing“), bei denen das Wirtschaftsgut dem Mieter bzw. Leasingnehmer zugerechnet wird, sowie für Geldmarktdarlehen unterstützt. Das Programm ist kumulierbar mit der Überbrückungshilfe III des Bundes und dem fiktiven Unternehmerlohn des Landes. Gefördert werden die Tilgungsraten von Januar 2021 bis Juni 2021. Die Antragsfrist endet am 31. August 2021.

Das Vorgängerprogramm Tilgungszuschuss Corona konnte vom 24. September 2020 bis 24. Februar 2021 beantragt werden. Gefördert wurden die nach den Regeltilgungsplänen im Jahr 2020 anfallenden Tilgungsraten insbesondere für Investitionen und für Betriebsmittel frühestens ab Bewilligung von Krediten. Die maximale Fördersumme pro Antragsteller betrug 150.000 Euro. Im Januar war das Programm auch auf bewährte und am Markt etablierte Finanzierungsinstrumente wie Mietkauf, Geldmarktdarlehen und Finanzierungsleasing ausgeweitet worden.

Das Landesförderprogramm Tilgungszuschuss Corona II soll nun schnellstmöglich mit den bewährten Partnern, den Industrie- und Handelskammern als Gutachterstellen und der L-Bank als Bewilligungsstelle, umgesetzt werden.

Quelle: Landkreis Main-Tauber

Quelle RKI/Arcgis:

 

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