30 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion (Zahlen 12. und 13. Oktober) – Kosten für Corona-Bürgertests werden nicht mehr vom Bund übernommen
Im Main-Tauber-Kreis wurden am Dienstag, 12., und am Mittwoch, 13. Oktober, insgesamt 30 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt, davon sechs am Dienstag und 24 am Mittwoch. Die betroffenen Personen leben im Gebiet von zehn Städten und Gemeinden des Landkreises. 29 Personen befinden sich in häuslicher Isolation und eine Person wird stationär behandelt. Es handelt sich in mindestens 14 Fällen um Kontaktpersonen zu bekannten Fällen. Zwei Personen sind aus einem Hochrisikogebiet im Ausland zurückgekehrt. Für die Kontakte der neu Infizierten wurde Quarantäne angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 6065.
106 Personen aktiv von Infektion betroffen
Die Zahl der Genesenen steigt um 30 Personen auf 5867. Somit sind derzeit 106 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Sie verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 0, Assamstadt: 1, Bad Mergentheim: 34 (+6), Boxberg: 5 (+1), Creglingen: 3, Freudenberg: 2 (+1), Großrinderfeld: 0, Grünsfeld: 0, Igersheim: 4 (+1), Königheim: 2, Külsheim: 5 (+1), Lauda-Königshofen: 3 (+1), Niederstetten: 3 (+3), Tauberbischofsheim: 6 (+4), Weikersheim: 8 (+1), Werbach: 0, Wertheim: 27 (+10) und Wittighausen: 3.
Indikatoren für das Pandemie-Geschehen laut LGA am Dienstag
Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Main-Tauber-Kreis am Dienstag, 12. Oktober, nach Angaben des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg (LGA) bei 46,0. Sie beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (6. bis 12. Oktober) je 100.000 Einwohner. Die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz für Baden-Württemberg lag bei 2,13. Sie beschreibt die Zahl der Menschen, die in den vergangenen sieben Tagen in Baden-Württemberg mit COVID-19 ins Krankenhaus eingeliefert wurden, je 100.000 Einwohner. Die Auslastung der Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten (AIB) in Baden-Württemberg lag bei 181.
Die aktuellen Werte für Mittwoch, 13. Oktober, können ab etwa 18 Uhr im Lagebericht des LGA unter www.gesundheitsamt-bw.de abgerufen werden.
Sieben weitere Mutationen nachgewiesen
Bei sieben Infektionsfällen der vergangenen Tage wurde durch nachträgliche Typisierung der Laborproben die Delta-Variante des Coronavirus nachgewiesen. Nunmehr wurde bei insgesamt 1841 Fällen im Kreis eine Virusmutation festgestellt.
Weiterhin Testmöglichkeit in Testzentren, Apotheken und Arztpraxen
Die neue Test-Verordnung des Bundes ist vor Kurzem in Kraft getreten. Danach übernimmt der Bund nicht mehr generell die Kosten für die Bürgertests. Lediglich bestimmte Personenkreise, darunter Kinder und Jugendliche, Schwangere und Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, sind von den Kosten befreit. Die Tests können nach wie vor in Testzentren, Apotheken und Arztpraxen vorgenommen werden.
Das Gesundheitsministerium Baden-Württemberg teilte mit, dass die kostenlosen Bürgertests im Frühjahr und Sommer bei der Bekämpfung der Pandemie wertvoll waren. Jetzt sei das Land in einer neuen Phase angekommen. Die meisten Menschen seien geimpft. Jeder Bürgerin und jedem Bürger über zwölf Jahren könne ein Impfangebot gemacht werden. Es sei deshalb richtig, dass der Bund nur noch zielgenau jenen Menschen den Test finanziere, die sie wirklich brauchen. An alle anderen richte sich der Appell, sich jetzt impfen zu lassen. Das sei der einzige langfristige Weg aus der Pandemie.
Keine Änderungen gibt es laut Ministerium bei Schulen, Krankenhäusern und Pflegeheimen. Um den Präsenzunterricht in den Schulen im Herbst und Winter abzusichern, stelle das Land für die Teststrategie an den Schulen vorerst bis Jahresende weiterhin kostenlose Tests zur Verfügung. Krankenhäuser und Pflegeheime seien weiterhin verpflichtet, nicht immunisierten Besucherinnen und Besuchern kostenfreie Tests anzubieten. Die Bewohnerinnen und Bewohner und die Patientinnen und Patienten seien auf soziale Kontakte angewiesen und bräuchten die Besuche, erläuterte das Ministerium.
Ebenfalls nicht betroffen von den Änderungen sind laut Ministerium die Beschäftigten von Krankenhäusern und Pflegeheimen, die aufgrund der Vorgaben in der Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen regelmäßigen Testpflichten unterliegen. Auch diese Tests müssen weiterhin kostenlos vom Arbeitgeber angeboten werden.
Auch die Pflicht für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, ihren Beschäftigten kostenlose Tests zur Verfügung zu stellen, bleibt weiterhin bestehen.
Das Ende der kostenlosen Tests gelte auch für Studierende. Für Studierende, die sich nicht impfen lassen könnten oder für die keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) besteht, gebe es weiterhin die Möglichkeit zum kostenlosen Bürgertest, erklärte das Gesundheitsministerium. Studierende aus dem Ausland, die sich für ein Studium in Deutschland aufhalten und mit in Deutschland nicht anerkannten Impfstoffen geimpft wurden, können sich bis Freitag, 31. Dezember, kostenlos per Schnelltest testen lassen. Die Hochschulen versuchen zu Beginn des Semesters nochmals mit speziellen Impfaktionen alle Studierenden zu erreichen, so dass diese noch unbürokratisch geimpft werden können.
Weiterhin kostenlose Testangebote erhalten Kinder bis einschließlich elf Jahre. Bis Freitag, 31. Dezember, erhalten auch Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere weiterhin kostenlose Tests, da es die Empfehlung der Ständigen STIKO für sie erst seit Freitag, 10. September, gibt. Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten nicht geimpft werden konnten sowie Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel können sich auch nach Freitag, 31. Dezember, weiterhin kostenlos testen lassen. Für sie hat die STIKO keine generelle Impfempfehlung ausgesprochen.
Stillende können sich bis Freitag, 10. Dezember, kostenlos testen lassen, da es die STIKO-Empfehlung für sie ebenfalls erst seit Freitag, 10. September, gibt.
Personen, die sich wegen einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus in Absonderung begeben mussten, können sich kostenlos testen lassen, wenn die Testung erforderlich ist, um die Absonderung zu beenden. Außerdem können Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben, sich kostenlos mittels Schnelltest testen lassen.
Bei den Tests muss ein amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden. Wer aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann, muss bei Inanspruchnahme der Testung ein entsprechendes Zeugnis vorlegen. Aus dem Zeugnis muss die Überzeugung der ausstellenden ärztlichen Person oder der ausstellenden Stelle hervorgehen, dass eine medizinische Kontraindikation gegen eine Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2 besteht. Außerdem müssen der Name, die Anschrift und das Geburtsdatum der getesteten Person sowie die Identität der Person oder Stelle, die das ärztliche Zeugnis ausgestellt hat, enthalten sein. Die Angabe einer Diagnose ist nicht erforderlich. Der Mutterpass kann als ärztliches Zeugnis zum Nachweis einer Schwangerschaft verwendet werden.
Studierende, bei denen eine Schutzimpfung mit anderen als den vom Paul-Ehrlich-Institut aufgeführten Impfstoffen erfolgt ist, können ihre Anspruchsberechtigung durch die Vorlage ihrer Studienbescheinigung und ihres Impfausweises nachweisen.
Teilnehmende an Impfwirksamkeitsstudien können sich von den Verantwortlichen der Studien einen entsprechenden Teilnahme-Nachweis ausstellen lassen.
Mobiles Impfteam am Donnerstag, 14. Oktober, in Wertheim
Ein mobiles Impfteam ist am Donnerstag, 14. Oktober, von 10 bis 14 Uhr im Beruflichen Schulzentrum in Wertheim, Raum 277, im Einsatz. Bei diesem Termin sollen Zweitimpfungen für Schülerinnen und Schüler angeboten werden. Außerdem werden auch Erstimpfungen und Impfungen für externe Personen angeboten. Es wird ausschließlich der Impfstoff von BioNtech/Pfizer mitgeführt. Ein anderes Präparat kann bei der Aktion nicht gewählt werden.
Eine Impfung ist für Personen ab zwölf Jahren möglich. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten erscheinen. Je nach Andrang können möglicherweise Wartezeiten entstehen. Für die Impfung muss der Personalausweis und, falls vorhanden, das gelbe Impfbuch mitgebracht werden.